Tarif – Alfred Rexroth in Berlin

Unternehmen Alfred Rexroth drangsaliert Betriebsräte

31.08.2017 | Vor vier Jahren haben die rund 150 Beschäftigten bei Alfred Rexroth in Berlin hart für ihre Betriebsratsgründung gekämpft. Heute gibt es einen Betriebsrat, aber keinen Tarifvertrag in dem metallverarbeitenden Unternehmen. Auf dem Weg zum Tarifvertrag erleben die Betriebsräte im Unternehmen harte Auseinandersetzungen.

Foto: netzhammer & breiholz

Es wird länger gearbeitet und die Beschäftigten verdienen 25 Prozent weniger als IG Metall-Kollegen mit Flächentarifvertrag. In der gleichen Straße in Berlin arbeiten Kolleginnen und Kollegen bei SKF und Hettich mit Tarifvertrag unter deutlich besseren Bedingungen. Mit „dialogischer Kultur“ und „durch Partnerschaft zum Erfolg“ wirbt die Geschäftsführung auf der Internetseite. Der Betriebsrat wird allerdings drangsaliert und in seiner Arbeit beeinträchtigt.

Die Geschäftsführung von Alfred Rexroth attackiert IG Metall-Mitglieder im Betriebsrat und überzieht sie mit Abmahnungen. Inzwischen wurden die ersten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt.

Kurz nach der vorgezogenen Neuwahl des Betriebsrats im April 2017 – sie war nötig geworden, weil zwei Mitglieder des alten Betriebsrats vor Ablauf der Amtszeit zurückgetreten waren - bekam der ehemalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende eine Abmahnung, weil er sich angeblich nicht ordnungsmäßig für einen Freizeitausgleich bei seinem Vorgesetzten abgemeldet habe.


Weil sie an einem Workshop teilgenommen hatten, erhielten zwei neugewählte Betriebsrate eine Abmahnung, weil sie ihre Teilnahme zwar bei der Geschäftsführung gemeldet, ihre unmittelbaren Vorgesetzten aber angeblich zu spät informiert hätten.


Im Juli 2017 wurde der Betriebsratsvorsitzende von der Geschäftsführung im Eilverfahren versetzt und damit schlechter gestellt. Die abstruse Begründung der Geschäftsführung: seine gelegentliche Abwesenheit von der Arbeit beeinflusse die Produktivität seiner Abteilung und des gesamten Betriebes negativ. Seit langem müssen sich die Mitglieder des Betriebsrats für ihre Tätigkeit von der Arbeit auf eine Weise abmelden, die für alle Beschäftigten im Betrieb einsehbar ist.


Dem Betriebsrat reicht es jetzt. Er hat einen Anwalt eingeschaltet, die Versetzung des Betriebsratsvorsitzenden abgelehnt und geht mit dem Anwalt gegen die wiederholten Schikanen und Beeinträchtigungen der Betriebsratsarbeit rechtlich vor. Mehrere Prozesse wegen unerlaubter Abmahnungen, einer unverfroren begründeten Versetzung und anderen Einschüchterungsversuchen gegen Mitglieder des Betriebsrats sind jetzt vor den Berliner Arbeitsgerichten verhandelt worden.


Die IG Metall unterstützt den Betriebsrat. „Wir werden nicht hinnehmen, dass das Unternehmen nach außen ‚Friede-Freude-Eierkuchen‘ verbreitet und in Wirklichkeit die Betriebsräte schikaniert und seinen Beschäftigten einen Tarifvertrag verweigert“, sagt Rüdiger Lötzer von der IG Metall Berlin. „Ich habe in meiner langen Zeit bei der IG Metall Berlin noch keinen Fall erlebt, in dem mit derart unterirdischen Manieren und harten Bandagen mit Kolleginnen und Kollegen umgegangen wurde.“


Ende August hat das Arbeitsgericht Berlin ein Hausverbot gegen den Betriebsratsvorsitzenden gekippt. Der Richter machte in der Verhandlung sehr schnell klar, dass die Störung und Behinderung der Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern gegen geltendes Recht verstößt. Das unbefristete Hausverbot wäre unter den gegebenen Umständen ein klarer Verstoß. Von daher müsse dem Betriebsratsvorsitzenden der Zugang zum Betrieb gewährt werden – zumindest zur Wahrnehmung und Ausübung seines Mandats.

Zuvor hatte die Anwältin der Geschäftsführung in der Verhandlung eine Ausweitung der Auseinandersetzung mit dem Betriebsratsvorsitzenden angekündigt. Es würden zwei Strafanzeigen gegen ihn gestellt wegen vermeintlicher „Verunglimpfung des Geschäftsführers.“ Gleichzeitig laufe ein Betriebsratsausschlussverfahren gegen ihn, das laut Anwältin von einem Teil der Belegschaft initiiert ist.

Sie berichtete allerdings nicht darüber, dass in der Belegschaft ein Gerücht forciert wird, wonach die Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden eine großzügige Abfindung angeboten habe, die diesem angeblich zu gering gewesen sei. „Auch daran ist nichts, aber auch gar nichts wahr“, stellte Lukas Middel von der dka-Kanzlei klar. Er vertritt die Interessen des Betriebsratsvorsitzenden vor Gericht.

„Die Entscheidung des Gerichts das Hausverbot zu kippen, ist deutlich und eine klare Botschaft in Richtung Geschäftsführung, die von der Belegschaft gewählten Interessensvertreter gefälligst zu akzeptieren“, sagte Klaus Abel, der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin.  Ähnlich sieht das Michael Linow, Betriebsratsvorsitzender bei Pepperl & Fuchs, der Teilnehmer der Verhandlung war. „Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden. Mit einem unbegründeten und unbefristeten Hausverbot würde uns Betriebsräten ja praktisch jede Arbeitsgrundlage entzogen. Das darf nicht gestattet werden“.

Entsprechend deutlich fiel dann auch die Entscheidung des Gerichts aus. Die konkrete Zugangsregelung des Gerichts lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.


Beim Thema Tarifbindung hatte die IG Metall dem Arbeitgeber zugesagt, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens noch einmal sehr genau angesehen wird, um in den Verhandlungen darauf Rücksicht nehmen zu können. Allerdings hat das Unternehmen bislang keine genauen Zahlen zur wirtschaftlichen Situation geliefert. Die Geschäftsführung von Alfred Rexroth spielt offensichtlich auf Zeit und will keine Tarifbindung. Alle von der IG Metall angebotenen Tarifverhandlungstermine im Juli und August wurden von Arbeitgeber abgelehnt. Erst am 22. September soll weiterverhandelt werden.

Der Unmut in der Belegschaft wächst. Die Beschäftigten haben erkannt: Ohne Druck geht gar nichts. Sie planen weitere Aktionen auf dem Weg zum Tarif.

 

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Von: aw/igm-b

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