Verfassungsrichter fordern Nachbesserung bei Hartz-IV-Regelsatz

10.09.2014 | Weil der Strompreis in letzter Zeit stark gestiegen ist, müsse die Steigerung der Hartz-IV-Sätze auch zeitnah berücksichtigt werden. Zwar hält das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die derzeitige Höhe der Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß, dennoch wiesen die Karlsruher Richter aber darauf hin, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, fortwährend zu überprüfen, was Hartz-IV-Bezieher zur Deckung ihres Existenzminimums brauchen und die Leistungen gegebenenfalls zu erhöhen.

Seit langem kritisieren die Sozialverbände und Gewerkschaften scharf die Regelsätze. Mit diesem Urteil halten auch die Richter die Hartz-IV-Sätze derzeit offensichtlich für zu niedrig, denn um größere Haushaltsgeräte zu finanzieren werden die Sozialgerichte aufgefordert, „die bestehenden Regelungen über einmalige Zuschüsse neben dem Regelbedarf verfassungskonform auszulegen“.

 

Demnach sollen mehr einmalige Zuschüsse für langlebige Güter wie Kühlschrank oder Waschmaschine gewährt werden, um eine "Unterdeckung" durch die derzeit geringen monatlichen Leistungen zu verhindern. Zudem müssten Kosten für ein Auto berücksichtigt werden, wenn dieses "existenznotwendig" sei. Wenn eine solche Auslegung nicht genüge, müsse der Bundestag neue Zuschussregelungen für Hartz-IV-Haushalte schaffen.

 

Die Hartz-IV-Sätze wurden im Februar 2010 neu ermittelt und 2011 angepasst, nachdem die Verfassungsrichter die Berechnungsmethoden kritisierten, Auch bei der aktuellen Berechnung seien laut der Auffassung der Kläger zu viele Posten aus den statistischen Grunddaten herausgerechnet und nur noch 15 Prozent statt wie zuvor 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte als Bezugsgröße berücksichtigt. Hiervon werden aber Ausgaben für „nicht existenzsichernde“ Produkte und Dienstleistungen abgezogen, etwa für chemische Reinigung, Alkohol und Tabak. Dahinter vermuteten die Kläger politische Gründe. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. In seinem Beschluss heißt es, selbst wenn der Regelsatz von damals 364 Euro monatlich einer politischen Zielvorgabe entsprochen haben mag, sei das nicht zu beanstanden, da sich die Leistungshöhe mit Hilfe verlässlicher Daten tragfähig begründen lasse.

 

Auch die Höhe der Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche fanden die Richter angemessen. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht noch angemahnt, dass Kinder und Jugendliche mehr Leistungen für Bildung und der Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben erhalten sollten. Jetzt heißt es, durch das Bildungspaket und das Schulbasispaket werde das inzwischen gewährleistet. Allerdings entschieden die Richter, dass Kindern die Fahrkosten erstattet werden müssen, wenn sie die Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

 

Derzeit bekommen Alleinstehende Hartz-IV-Bezieher 391 Euro, zusammenlebende erwachsene Partner je 353 Euro und Kinder je nach Alter 229 bis 296 Euro pro Monat. Bei Kindern wird das Kindergeld abgezogen. Hinzu kommen für Kinder auf Antrag aber bis zu zehn Euro monatlich aus dem "Teilhabe- und Bildungspaket" und gegebenenfalls bis zu 100 Euro pro Jahr für Schulbedarf. Einzeln oder als Familie bekommen Hartz-IV-Empfänger zudem die Kosten für Unterkunft und Heizung "in angemessener Höhe" erstattet. Zum Jahreswechsel soll der Regelsatz für Alleinstehende auf 399 Euro pro Monat steigen.

Von: bg

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