Pressemitteilung vom 19. April 2021

Verweigerungshaltung und Angriff auf das Streikrecht sind kein Weg zur Lösung - Weitere Warnstreiks ab Dienstagmorgen

19.04.2021 | Die 4. Tarifverhandlung in der Metall- und Elektroindustrie mit dem sächsischen Arbeitgeberverband wurde heute nach rund zwei Stunden ergebnislos beendet. Schon im Vorfeld hatte der Arbeitgeberverband mit gerichtlichen Mitteln versucht, die Warnstreiks in der laufenden Tarifrunde zu unterbinden. Die IG Metall hatte daraufhin die Warnstreiks abgesagt und Berufung eingelegt. Der Angriff auf das Streikrecht wurde am 16. April vom Landesarbeitsgericht in Chemnitz abgewehrt. Kurz vor der Verhandlung teilte der Verband mit, dass die geplante „3:3 in Präsenz-Verhandlung“ für ihn nur digital – und nur von 12.30 bis 14.30 Uhr stattfinden werde.

Die Arbeitgeber haben heute erneut erklärt, dass sie mit der IG Metall auch weiterhin nicht über die regionale Forderung, das Tarifliche Angleichungsgeld, ergebnisorientiert verhandeln wollen.

Inzwischen haben mehrere Bezirke den Pilot-Abschluss aus NRW übernommen. „Unser Bezirk hat von Beginn an ein Tarifliches Angleichungsgeld gefordert“, erklärt Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Unsere Kolleginnen und Kollegen im Osten erhalten rund 8,5 Prozent weniger Entgelt in der Stunde. Und das, obwohl die Unternehmen in unserem Bezirk hochproduktiv arbeiten. Es ist den Menschen nicht mehr zu erklären, warum sie trotz gleicher Leistung an dieser Stelle nicht gleichbehandelt werden. Hier gibt es einen Aufholbedarf, der 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Lösung ansteht. Ich fordere die Arbeitgeber erneut auf: Lassen Sie uns einen gemeinsamen Schritt in Richtung einer Lösung gehen.“

Und weiter: „Die Forderung nach dem Tariflichen Angleichungsgeld hat die IG Metall im Rahmen ihrer Gesamtstrategie bewusst nur in Berlin-Brandenburg und Sachsen aufgestellt. Daher sind die jetzt erfolgenden Pilot-Übernahmen in anderen Tarifgebieten keine Referenz. Das hier von den Arbeitgebern wiederholte Nein zum Tariflichen Angleichungsgeld befördert die in den Belegschaften bereits bestehende Empörung.“

Nunmehr ruft die IG Metall zu weiteren Warnstreiks im Bezirk auf.

Für Berlin und Brandenburg ist die vierte Tarifverhandlung auf Donnerstag, 22. April, um 16.00 Uhr terminiert.

Bitte Sperrfrist für die Veröffentlichung der Betriebsnamen beachten:
20. April 2021 um 0:00 Uhr

Metall- und Elektroindustrie
ganztägige Warnstreiks am Dienstag, 20. April, in Sachsen:

Sachsen

6.00 Uhr
Ganztägiger Warnstreik BMW Werk Leipzig
BMW Allee 1, 04349 Leipzig
Ansprechpartner vor Ort: Bernd Kruppa, Tel. 0170 3333 155

Metall- und Elektroindustrie
Warnstreiks und Aktionen am Dienstag, 20. April, in Brandenburg und Sachsen:

Brandenburg

11.30 Uhr
Warnstreik Alstom
Menschenkette entlang der Straße am Werk Hauptor Am Rathenaupark,
16761 Hennigsdorf
Ansprechpartnerin vor Ort: Anne Borchelt, Tel. 0160 533 14 91

Sachsen

8.30 Uhr
Kundgebung Vitesco
am Drehtor Ostring, 09212 Limbach-Oberfrohna
Ansprechpartner vor Ort: Mario John, Tel. 0160 533 00 68

20.00 Uhr
Frühschluss-Aktion Clarios Zwickau
vor dem Werktor Reichenbacher Str. 89, 08056 Zwickau
Ansprechpartner vor Ort: Benjamin Zabel, Tel. 0170 3333 535

Hintergrund:

Die IG Metall fordert ein Volumen von 4 Prozent für Entgelterhöhungen oder zur Beschäftigungssicherung. Außerdem geht es um Zukunftstarifverträge, um die Transformation zu gestalten, und tariflich verbesserte Übernahmeregeln für Ausgebildete.

Dazu fordert die IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen für die rund 290.000 Beschäftigten (110.000 in Berlin-Brandenburg und 180.000 in Sachsen) ein Tarifliches Angleichungsgeld, damit 30 Jahre nach der Wiedervereinigung endlich Schluss ist mit der Ungleichbehandlung der Beschäftigten in Ost und West.

Der sächsische Arbeitgeberverband VSME hatte am 15. April 2021 vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung für das Tarifliche Angleichungsgeld in dieser Tarifrunde erwirkt. Die IG Metall musste in Folge der Entscheidung alle Warnstreiks absagen. Nachdem die IG Metall direkt dagegen unmittelbar Berufung eingelegt hatte, hatte das Landesarbeitsgericht am 16. April die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig kassiert. Die Forderung nach einem Tariflichen Angleichungsgeld wurde als rechtskonform bestätigt und die IG Metall kann damit weiterhin zu Warnstreiks in der laufenden Tarifrunde aufrufen.

Für Rückfragen: Andrea Weingart, 0151 29 23 11 82

Von: aw

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