Weiterer richtungsweisender Tarifvertrag in der Logistik- und Dienstleistungsbranche der Automobilindustrie vereinbart

17.08.2012 | Für die Niederlassung Leipzig der Rudolph Automotive Logistik GmbH wurde in dieser Woche ein neuer Haustarifvertrag in Kraft gesetzt. Die Belegschaft erhält über einen Stufenplan in den nächsten drei Jahren deutliche Einkommenszuwächse und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden. Rudolph Automotive Logistik arbeitet als Dienstleister im Bereich Logistik auf dem Werksgelände von BMW in Leipzig. Rund 80 Prozent der Beschäftigten bei Rudolph sind inzwischen IG Metall-Mitglied.

Im Rahmen des Stufenplans werden die Einkommen bis Ende 2015 wie folgt

entwickelt:

 

zum 1.1.2013 wird der Ecklohn auf 1.784 € angehoben

zum 1.6.2013 + 4,3 Prozent

zum 1.3.2014 + 3,0 Prozent

zum 1.1.2015 + 3,0 Prozent

 

Für 2012 wurde die Zahlung eines Einmalbetrages von 500 Euro vereinbart.

Die Wochenarbeitszeit wird bis 2016 um jährlich 0,5 Stunden von 40 auf 38 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich gesenkt.

 

Ab 1.1.2013 erhalten alle Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub. Das Urlaubsgeld wird im Rahmen eines Stufenplans weiterentwickelt. Es wurde eine jährliche Sonderzahlung mit ergebnisabhängigen Steigerungsmöglichkeiten vereinbart.

Die Auszubildendenvergütungen sind in die neue Entgeltsystematik eingebunden und nehmen damit an der Einkommensentwicklung teil.

 

Das Verhandlungsergebnis wurde in der Mitgliederversammlung einstimmig akzeptiert. „Mit diesem Abschluss haben wir für die automobilnahe Logistikbranche einen neuen Ordnungsrahmen geschaffen. Die Branche ist damit im Tarifbereich der IG Metall angekommen", kommentierte IG Metall Bezirksleiter Olivier Höbel. Er lobte weiterhin das Engagement der Belegschaft, aber auch die Bereitschaft des Unternehmens sich auf konstruktive Verhandlungen einzulassen „ Mit dem neuen Tarifvertrag haben wir die Grundlage für beiderseitige Planungssicherheit und verlässliche Einkommensentwicklung geschaffen. Dies sei auch die Voraussetzung für fairen Wettbewerb bei weiteren Auftragsvergaben aus der Automobilindustrie. Auslagerung von Wertschöpfung darf nicht zum Wettbewerb über die Lohnkosten führen", so Höbel weiter.

Von: hö

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