Sommerhitze

Heiße Sommertage: Was tun, wenn der Arbeitsplatz zur Qual wird?

26.07.2021 | Das Thermometer klettert über die 30-Grad-Marke. Schwitzen ist unausweichlich, selbst beim „Nichtstun“ – wohl dem, der Urlaub hat und sich im oder am Wasser, mit kalten Getränken oder einem leckeren Eis abkühlen kann. Im Büro oder in der Werkshalle dagegen kann die Hitze für die Beschäftigten zur Qual werden. Wie lässt sich ein heißer Arbeitstag überstehen? Tipps für heiße Tage im Betrieb.

© Harm Bengen

Grundsätzlich gilt: Hitze und steigende Temperaturen sind nicht das alleinige Problem von Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss die Arbeit so gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden. Was muss der Arbeitgeber bei welchen Temperaturen konkret tun?

Die Grenzen sind in der Arbeitsstättenregel zur Raumtemperatur festgelegt. Die legt zum Beispiel fest, dass die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. „Höhere Temperaturen als 26 Grad sind nur zulässig, wenn die Außentemperatur auch die 26-Grad-Marke gerissen hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Er ist unter anderem zuständig für den Bereich Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz.

Doch selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, müssen die Beschäftigten nicht einfach die Hitze aushalten. Steigt das Thermometer über die 26-Grad-Marke, soll die Beanspruchung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise durch Nachtkühlung oder Getränkeversorgung gemildert werden. „Bei mehr als 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet“, erklärt Hans-Jürgen Urban. „Wird die 35-Grad-Grenze überschritten, ist die Halle ohne Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.“ Urban empfiehlt, dass Betriebsräte auf die Einhaltung der Arbeitsstätten-Regel zur Raumtemperatur achten und mit dem Arbeitgeber Regelungen vereinbaren.

In der Juniausgabe von „Gute Arbeit kompakt“ des IG Metall-Vorstands aus dem Bereich Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz erfahren Betriebsräte, auf welche wichtigen Punkte sie dabei achten müssen.

Die Arbeitsstättenregel zur Raumtemperatur sieht zum Beispiel folgende Maßnahmen bei hohen Außentemperaturen vor:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (zum Beispiel Nachtauskühlung)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen

Und auch die Beschäftigten können dazu beitragen, die Hitze erträglicher zu gestalten:

  • Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, leichte und bequeme Kleidung sowie luftdurchlässige Schuhe tragen. Diese Garderobe erleichtert das Schwitzen und verringert die Hitzebelastung.
  • Der Körper verliert durch Schwitzen viel Flüssigkeit. Zwei Liter bei einer Raumtemperatur von 24 Grad, bei höheren Temperaturen etwa drei Liter oder mehr, insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit.
  • Handgelenke mit kaltem Wasser benetzen. Das kühlt kurzfristig.
  • Regelmäßig Kurzpausen einlegen. Bei Hitzearbeiten bei Raumtemperaturen bis 45 Grad und maximal 40 Prozent Luftfeuchtigkeit sollten Entwärmungsphasen von 15 Minuten pro Stunde eingelegt werden.
  • Nicht jede und jeder verträgt Wärme gleich gut. Daher auch Signale des Körpers beachten und bei Unwohlsein kühlere Bereiche aufsuchen.
  • Die Raumtemperatur sollte maximal sechs Grad Unterschied zur Außentemperatur haben.

Weitere wichtige Informationen zu den aktuellen Regeln im Arbeitsschutz sowie zu den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Homepage.

 

Von: tt

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