Berliner Gericht: Leiharbeitstarife rückwirkend ungültig

10.01.2012 | Die Tarifverträge des Christlichen Gewerkschaftsverbands CGZP waren schon 2004 nicht gültig, weil dieser keine Merkmale einer Gewerkschaft vorzuweisen hat.

Foto: IG Metall

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 9. Januar 2012 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) auch 2004 nicht tariffähig war. 

Die Tarifgemeinschaft konnte nach Auffassung des Gerichts weder 2004 noch später Tarifverträge abschließen, weil sie die Anforderungen an eine tariffähige Gewerkschaft  nicht erfüllt. Das Gericht folgt damit dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10). Danach ist die CGZP keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben.

 

Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Von: lt

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