Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am 7. Oktober 2016 in Hannover zur ersten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. Die Gewerkschaften haben den Arbeitgeberverbänden ihre Forderungen in Hinblick auf den Entgelttarifvertrag vorgestellt und begründet:
Für Leihbeschäftigte gibt es ab Juni zweifach mehr Geld: Die Entgelte in der Leiharbeit stiegen zum 1. Juni im Westen um 2,3 Prozent und im Osten um 3,7 Prozent. Dadurch erhöhen sich auch die Branchenzuschläge, die die IG Metall für den Einsatz in Betrieben ausgehandelt hat. Das Plus ist die dritte Erhöhungsstufe aus den Tarifabschlüssen von 2013.
Der IG Metall-Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen fordert die sofortige Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen. „Eine erneute Aufweichung der erzielten Kompromisse im Gesetzentwurf ist für uns absolut unakzeptabel“, unterstrichen die regionalen Geschäftsführer am Donnerstag auf einer Konferenz in Motzen bei Berlin.
Leiharbeiter zählen für das Wahlverfahren des Aufsichtsrats genauso wie Stammbeschäftigte, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 4. November in Erfurt. Das höchste Arbeitsgericht hat somit die Mitbestimmung in Unternehmen gestärkt. Wichtig ist dies in Unternehmen ab 8000 Arbeitnehmern, da der Aufsichtsrat dann nicht mehr direkt, sondern von Delegierten gewählt wird.
Ab 1. April gibt es für Leihbeschäftigte gleich zwei Mal mehr Geld: Ihre Entgelte steigen in Ostdeutschland um 4,3 Prozent und im Westen um 3,5 Prozent. Das Plus resultiert aus den Tarifabschlüssen von 2013. Dadurch erhöhen sich auch die Mindestlöhne sowie die von der IG Metall zusätzlich ausgehandelten Branchenzuschläge
Der Verleiher darf nicht vom Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers die Zeiten abziehen, für die es gerade keinen Kundeneinsatz für ihn gab. Der Leiharbeitnehmer hat vollen Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers. Dieses Recht kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
Auch wer als Leiharbeiter krank wird hat Anspruch auf die Durchschnittsbezahlung der letzten drei Monate seiner tatsächlich geleisteten Arbeit. Inklusive aller Zulagen und Zuschläge - außer die für Überstunden. Also so, wie wenn er beim Kunden weiter gearbeitet hätte. Das ist jedoch nicht überall so...
Bei Bosch-Siemens-Hausgeräte im brandenburgischen Nauen wächst Zorn auf eine ignorante Geschäftsführung: Rund 50 Metallerinnen und Metaller unterstrichen zum Welttag für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober nachdrücklich ihre Forderung nach einem Tarifvertrag. Solidarische Unterstützung leisteten Kolleginnen und Kollegen von Mahle in Wustermark und von Alu-Druckguss in Brieselang.
Seit rund 10 Jahren hat Leiharbeit den Arbeitsmarkt stark verändert. Stammbeschäftigte wurden verdrängt und durch schlecht bezahlte Leiharbeiter ersetzt. Die IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen hat sich als erster Bezirk für eine Politik eingesetzt, in der Leiharbeiter gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Das Video zeigt Eindrücke und Einschätzung sowie kritische Ausblicke vieler Betroffener.
Im Tarifkonflikt der ostdeutschen Stahlindustrie haben sich Anfang Juli 1 200 Metallerinnen und Metaller an Warnstreiks beteiligt. Hunderte weitere Kolleginnen und Kollegen nahmen an Aktionen und Versammlungen in ihren Betrieben teil. Ihre Botschaft an die Arbeitgeber: Macht der IG Metall endlich ein Verhandlungsangebot!