13.000 Euro Nachzahlung für Ex-Leiharbeiter

18.07.2011 | Späte Genugtuung: Im Streit um Billig-Löhne hat der 52-jährige Bochumer Stefan Gundlach eine Dortmunder Leiharbeitsfirma jetzt erfolgreich auf 13.000 Euro Lohnnachzahlung verklagt.

Foto: IG Metall

Das Dortmunder Arbeitsgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Mit dieser Forderung war der gelernte Klempner und Installateur schon im April das erste Mal vor Gericht gezogen. „Ich habe mich von Anfang an gegen die Ungerechtigkeit gewehrt“, sagte er am Freitag am Rande des Prozesses.

 

Gundlach war nach einem Tarif der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)“ bezahlt worden. Stundenlohn: 6,90 Euro. Nachdem das Bundesarbeitsgericht der CGZP Ende 2010 jedoch die Tariffähigkeit abgesprochen hatte, witterte der 52-Jährige seine Chance. Und er bekam Recht.

 

Die Entscheidung der Dortmunder Richter lautet so: Wenn kein Tarifvertrag mehr existiert, muss der branchenübliche Lohn gezahlt werden. Und der belief sich zwischen 2006 und 2008 auf 12,52 Euro. Die Differenz muss nun – sollte das Urteil rechtskräftig werden - ausgezahlt werden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Dortmunder Leiharbeitsfirma Berufung einlegt.

 

Fakt ist: Noch gibt es keine Entscheidung in zweiter Instanz. Der Geschäftsführer des Unternehmens hatte gehofft, dass die Entscheidung deshalb noch einmal vertagt wird. Das sahen die Richter in Dortmund jedoch anders. Auch von einer Verjährung könne keine Rede sein. Die Verjährung beginnt laut Urteil erst, wenn der Arbeitnehmer von der Ungültigkeit des Tarifvertrages erfährt.  

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<link http: www.recklinghaeuser-zeitung.de nachrichten region external-link-new-window externen link in neuem>Quelle: Recklinghäuser Zeitung am 16.7.2011

Quelle

Von: lt

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