26.10.2021 | Die Mitgliedschaft in der IG Metall zahlt sich für Leihbeschäftigte seit 2021 auch unmittelbar im Portemonnaie aus. Sie erhalten seit diesem Jahr, wenn sie mindestens zwölf Monate Mitglied sind und länger als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb arbeiten, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld muss in der Zeit vom 19. Oktober bis 30. November beantragt werden. Wie, das erfahren Mitglieder in Leiharbeit hier.