Metallhandwerk

Azubivergütung im Metallhandwerk Brandenburg schließt zu Berlin auf

20.09.2016 | Es ist geschafft: Am 1. September gibt es eine überproportionale Erhöhung der Azubivergütungen für das Metallhandwerk in Berlin und Brandenburg. In Berlin und Brandenburg gilt dann – nach einer Erhöhung der Brandenburger Sätze - eine gemeinsame einheitliche Vergütungstabelle für Auszubildende. Ein längst überfälliger Schritt, denn in der vernetzen Region arbeiten viele Menschen in Berlin und wohnen in Brandenburg oder umgekehrt.

„Ich habe in den Verhandlungen mit dem Landesinnungsverband viel Wert darauf gelegt, dass wir endlich diese Angleichung vollziehen“, bestätigt Mario Nossack, Mitglied der Tarifkommission. „Leider liegen wir Metallhandwerker bei den Ausbildungsvergütungen, im Vergleich zu anderen Branchen, immer noch zurück. Ich denke, deswegen tun sich viele Betriebe schwer, ausreichend Fachkräfte zu finden.“

Zum 1. September erhält ein Auszubildender 520 Euro im ersten Ausbildungsjahr (580 Euro im zweiten, 650 Euro im dritten, 730 Euro im vierten). Diese Sätze gelten allerdings nur, für tarifgebundene Betriebe, die Mitglied in der Innung für Metall und Kunststofftechnik sind. Die Auszubildenden haben nur als Mitglied der IG Metall einen rechtlichen Anspruch auf die Erhöhung.

„Wir erleben häufig, dass nicht tarifgebundene Betriebe, die Möglichkeit nutzen, die tarifliche Ausbildungsvergütung, um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Alles legal, das Gesetz gibt diese Möglichkeit her“, berichtet Berit Ehmke, die gerade mit der Berufsschultour am OSZ Hans Böckler unterwegs ist. „Wir versuchen, die Auszubildenden zu einer Mitgliedschaft in der IG Metall zu motivieren, um ihre betrieblichen Bedingungen weiter zu verbessern. Doch viele arbeiten in kleinen Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten. Dort wird es ohne Betriebsrat schwer, sich als Azubi mit dem Chef beispielsweise zur Ausbildungsvergütung auseinanderzusetzen.“

„Ich möchte Mut machen, für seine Rechte in der Ausbildung anzutreten“, meint Manuel Brümmer, der sich an seinem Urlaubstag für die IG Metall engagiert und die Berufsschultour begleitet. „Zum Beispiel hatten wir im letzten Jahr eine Auszubildende, die deutlich zu wenig Vergütung bekommen hat. Ich konnte sie an die Rechtsberatung im IG Metall Haus vermitteln und mit Hilfe unserer Anwälte konnte sie die nicht gezahlte Vergütungsdifferenz erfolgreich einfordern.“


Hinweis: Bei Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen sollten auch nicht tarifgebundene Ausbildungsverträge geprüft werden. Die angemessene Ausbildungsvergütung nach §17 Berufsbildungsgesetz bezieht sich auf die aktuellen tariflichen Sätze. Bestehende Ausbildungsverträge müssen angepasst werden.

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Von: mw

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