Das JAV-Seminar vermittelt den Teilnehmenden die Grundlagen, außerdem auch die wichtigsten Gesetze und Regelungen rund um die Ausbildung. Dennoch ist, die Rechtslage zu kennen nur der erste Schritt. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer*innen praktische Tipps für die tägliche Arbeit als JAV-Mitglied. Ein optimaler Einstieg in die JAV-Arbeit mit allen wirklich wichtigen Basics!
• Die Vertretung der Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer*innen und der Auszubildenden durch Betriebsrat und JAV
• Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG
• Regelungen der betrieblichen Berufsausbildung nach §§ 96 - 98 BetrVG
• Organisation und Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG
• Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
• Arbeitsorganisation in der JA
JAV-Mitglieder
IG Metall Bildungszentrum Berlin, Am Pichelssee 30, 13595 Berlin
§ 37,6 BetrVG
Die Anmeldung erfolgt über unser Anmeldewunschformular oder direkt über Deine IG Metall Geschäftsstelle vor Ort.
Hinweise
Pflichtangaben sind mit Sternchen (*) markiert. Zur Verwendung deiner persönlichen Daten beachte bitte auch unsere Datenschutzerklärung.
WER KANN AN DEN BILDUNGSANGEBOTEN TEILNEHMEN?
Die bezirklichen Angebote sind vorrangig für Mitglieder aus dem Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen. In unserem Bildungsprogramm finden sich ebenfalls zentrale Bildungsangebote der IG Metall, zu denen sich auch Teilnehmende aus allen IG Metall-Bezirken anmelden können. Wir empfehlen vor dem Besuch der Aufbauseminare den Besuch des jeweiligen Grundlagenseminares.
SEMINARANMELDUNG
Die Anmeldung für ein Seminar sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn in der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Bitte beachtet, dass das Ausfüllen des Formulars auf dieser Website keine automatische Zusage zum Seminar bedeutet. Es erfolgt in jedem Fall eine eigenständige Zu- oder Absage. Wir empfehlen allerdings eine frühzeitige Anmeldung, um auch sicher einen der begrenzten Plätze zu bekommen. Dafür reicht in der Regel ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief aus. Um den Vorgang zu vereinfachen, sollte bei der Seminaranmeldung aber eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Bei Verhinderung sollte unbedingt sofort die zuständige Geschäftsstelle informiert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden und Kolleginnen und Kollegen auf möglichen Wartelisten die Chance auf einen freien Platz zu ermöglichen. Rechtzeitig vor Seminarbeginn wird die Einladung inklusive Kosteninformation an die angemeldeten Teilnehmenden verschickt.
SEMINARZEITEN
Nach der Anmeldung erhaltet Ihr eine Einladung mit konkreten Informationen über die Seminarzeiten und die Anreisezeiten. Wochenseminare zum Beispiel beginnen grundsätzlich am Sonntag. Mehrtägige Seminare sind nur mit Übernachtung ausgelegt, d.h. es gibt keine Rückerstattung von zusätzlichen Fahrtkosten, sollte jemand die Unterbringung nicht in Anspruch nehmen wollen.
SEMINARORT
Viele bezirkliche Seminare finden im IG Metall-Bildungszentrum Berlin statt. Ausnahmen werden mit der Einladung bekannt gegeben bzw. könnt Ihr der Seminarübersicht entnehmen.
BERATUNG DURCH BILDUNGSBEAUFTRAGTE UND GESCHÄFTSSTELLEN
Betriebliche Bildungsberaterinnen und -berater sowie die IG Metall-Geschäftsstellen beraten gerne bei Einzelfragen rund ums Seminarprogramm. Sie sind behilflich bei der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Freistellungsmöglichkeiten.
FREISTELLUNGSANSPRÜCHE UND FREISTELLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DIE TEILNAHME AN SEMINAREN
Liegen zu einer Bildungsveranstaltung mehrere Freistellungsansprüche vor, so ist die für die IG Metall günstigste zu wählen. a) Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung werden für die Teilnahme an Seminaren freigestellt, wenn die Seminare die für ihre Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse (§ 37,6 BetrVG) vermitteln. Für die Seminare nach § 37,7 BetrVG verantwortet der Funktionsbereich Gewerkschaftliche Bildungsarbeit, dass die Seminarinhalte entsprechend den rechtlichen Bedingungen entwickelt und im Seminar gestaltet werden. Davon unabhängig ist bei Seminaren zur betriebspolitischen Spezialisierung die Erforderlichkeit der Seminarinhalte durch den Betriebsrat/die SBV entsprechend ihres Ermessensspielraums zu beurteilen. Bei allen Freistellungen für Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung sind ein Entsendebeschluss sowie eine entsprechende Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich. Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung können für Seminare nach § 179,4 SGB IX ebenfalls von der Arbeit freigestellt werden. b) Die zentralen Seminare der IG Metall-Bildungszentren nach § 37,7 BetrVG sind von den jeweiligen Ministerien anerkannt. Grundlage für die Anerkennung der Seminare nach § 37,7 BetrVG sind die Themenpläne zu den einzelnen Bildungsveranstaltungen. Das Aktenzeichen dafür ist bundesweit gültig. Die Unterlagen gehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der Einladung zu. c) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für fünf Tage im Jahr (zehn Tage innerhalb von zwei Jahren) für gesellschaftspolitische, in einigen Bundesländern auch für berufliche Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des jeweiligen Landes anerkannt ist. In den Bundesländern Bayern und Sachsen existieren keine Bildungsfreistellungsgesetze. Für die Seminare nach Bildungsfreistellungsgesetz liegen in der Regel die Anerkennungen der einzelnen Bundesländer vor. Die Bildungsfreistellungsgesetze der Länder bewerten die Seminarinhalte unterschiedlich, deshalb liegen die Anerkennungen bei einigen Seminaren nicht komplett für alle 14 Bundesländer vor. Bitte vor Ort in der Geschäftsstelle bzw. im Internet oder Extranet zeitnah die Anerkennung abrufen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freistellungsanspruchs ist ein An- trag bzw. eine Mitteilung an den Arbeitgeber. Die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder unterschiedlichen Fristen bitte berücksichtigen.
KOSTEN
Die in diesem Seminarprogramm abgedruckten Preise der zentralen Seminare sind Bruttopreise für Mitglieder des BR, der SBV und der JAV zur Teilnahme nach § 37,6 BetrVG bzw. nach § 179,4 SGB IX. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Preisliste seitens der IG Metall. Alle Preisangaben sind vorbehaltlich Irrtum und nachträglicher Steuererhöhungen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach § 37,6 BetrVG bzw. nach § 179,4 SGB IX gehen mit der Reservierungsbestätigung zum Seminar die rechtsverbindlichen Preise zu. Die in diesem Bildungsprogramm auf- geführten zentralen Seminare verstehen sich als Pauschalangebote, die von einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur im Gesamtpaket – bestehend aus Seminar, Unterkunft und Verpflegung – gebucht werden können. Die Buchung einzelner Teilleistungen (zum Beispiel Seminar ohne Übernachtung) ist nicht möglich. Die in unserem Pauschalangebot enthaltenen Gesamtkosten sind auch dann zu bezahlen, wenn einzelne Teilleistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Bei Seminaren nach § 37,7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz übernimmt die IG Metall für ihre Mitglieder die Seminargebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Nichtmitglieder tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Seminargebühren und Anreise selbst.
AN- UND ABREISE
Die An- und Abreise zum Seminar nach § 37,7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz wird entsprechend der jeweils gültigen Organisationsrichtlinie für die Bildungsarbeit der IG Metall erstattet. Die Erstattung erfolgt bargeldlos.
AUSFALLKOSTEN
Die IG Metall-Bildungszentren behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ausfallkosten in Form einer Verwaltungspauschale zu berechnen. Bei einer Absage durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Absage werden 80 Prozent der Hotelkosten und 50 Prozent der Seminarkosten in Rechnung gestellt. Bei Nichtanreise wird der komplette Preis fällig.
SEMINARABSAGE
Die IG Metall behält sich vor, insbesondere bei zu geringer Nachfrage das Seminar abzusagen. Die durch eine Seminarabsage eventuell entstandenen Kosten werden nicht erstattet. Wir empfehlen daher ausdrücklich, Fahrkarten zur Anreise erst nach erfolgter Einladung zum Seminar zu kaufen.