Hinzuverdienst

Erhöhung der Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten

14.04.2020 | Viele Seniorinnen und Senioren müssen sich neben ihrer kleinen Rente noch etwas dazuverdienen. Der Bundestag hat mit dem Sozialschutz-Paket am 27. März 2020 auch neue Regeln zum Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten beschlossen. Die Hinzuverdienstgrenze steigt von 6300 Euro im Jahr auf 44.590 Euro im Jahr. Diese Regelung gilt nur für das Jahr 2020. Alle Beträge, die diese hohe Grenze übersteigen, werden zu 40 Prozent von der Vollrente abgezogen. Damit soll die Aufnahme einer Nebentätigkeit attraktiver gemacht werden und Personalengpässen, die durch die Corona-Pandemie entstehen, gegengewirkt werden. Ab 2021 gelten wieder die bisherigen Grenzen. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Von: ib

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