Betriebsräte geschult: Fit für neuen Tarifvertrag Bildung

27.04.2015 | Im Bildungszentrum Berlin-Pichelssee trafen sich vom 22.-24. April Betriebsräte zum ersten bezirklichen Seminar, um sich die Systematik des neuen Tarifvertrags Bildung (TV B) zu erarbeitet sowie betriebsnahe und praxisorientierte Anwendungen zu diskutieren.

Betriebsräte und Referentinnen des Seminars in Berlin

Das Seminar reihte sich ein, an eine erste Schulung im April, mit 20 Teilnehmern aus Berlin-Brandenburg uns Sachsen.

 

Der neue Tarifvertrag Bildung löst den bisherigen "Tarifvertrag Qualifizierung" ab und regelt neue Umsetzungsmöglichkeiten für betrieblich notwendige, betrieblich zweckmäßige und persönliche Weiterbildungsmaßnahmen.

 

Vor allem bei der persönlichen beruflichen Weiterbildung gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten, die mit einer Bildungsvereinbarung die erforderliche Weiterbildungszeiten ermöglichen. Es ging auch darum, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden können.

 
Über diese Inhalte können Regelungen getroffen werden:

  • Beginn, Dauer, Art, Umfang sowie die  zeitliche Lage einer Bildungsmaßnahme
  • Freistellungsmöglichkeiten, inklusive Ansparzeiten
  • Errichtung eines Bildungskontos, um Geld für die Bildungsmaßnahme anzusparen
  • Förderungsmittel
  • Bedingungen der Weiterbeschäftigung

Mit einer Betriebsvereinbarung zum Bildungskonto, ist es nun möglich, Zeit und Geld für Weiterbildung im Rahmen der Bildungsvereinbarung anzusparen. Auf welche Weise das erfolgt und was alles auf das Bildungskonto eingezahlt werden kann, war Teil der vielen Fragen.

 

Eine Überlegung galt auch dem technologischen Wandel in den Betrieben, der größere Anstrengungen für qualifizierte Belegschaften verlangt. Die Betriebe müssen zum einen deutlich mehr in die berufliche Erstausbildung investieren. Zum anderen müssen die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte genutzt werden, um dem Tarifvertrag Bildung jetzt Leben einzuhauchen.

 

Bei der Umsetzung des Tarifvertrags und der Unterstützung der Beschäftigten ist der Betriebsrat erster Ansprechpartner. Qualifizierungsbedarf, Qualifizierungspläne und Bildungskonten sind mitbestimmungspflichtig und wollen gut in die Alltagsarbeit integriert werden. Für diese know how bietet die IG Metall Seminare an.

 

Die Teilnehmer kamen von VW Sachsen Chemnitz, Bombardier Bautzen, GKN Driveline Zwickau, Siemens Mobility; Siemens Dynamowerk, Rolls Royce und Elbe Flugzeugwerke. Referentinnen waren Fritzi Matthies und Birgit Dietze. 

Von: bg

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