Elektrohandwerk: Tarifvertrag für Auszubildende jetzt allgemeinverbindlich

09.12.2014 | Berlin und Brandenburg haben den Tarifvertrag für Auszubildende im Elektrohandwerk rückwirkend zum 1. August 2014 für allgemeinverbindlich erklärt. Den Tarifvertrag hatten die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und der Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke im Juni 2014 abgeschlossen. Die IG Metall begrüßt diesen Schritt, von dem in Berlin etwa 800 und in Brandenburg rund 500 Auszubildende profitieren - in Betrieben, in denen bisher kein Tarifvertrag galt.

Elektrohandwerk: Tarifvertrag für Auszubildende;

Die Allgemeinverbindlicherklärung legt für alle Ausbildungsverhältnisse der Branche in Berlin und Brandenburg gleich hohe Mindestausbildungsvergütungen fest: Im ersten Lehrjahr sind es 520 Euro, im zweiten 570 Euro, im dritten 620 Euro und im vierten Lehrjahr 680 Euro. Zum 1. August 2015 steigen sie im ersten bis dritten Lehrjahr um jeweils 30 Euro und im vierten Lehrjahr um 20 Euro. 

 

Der IG Metall-Bezirksleiter von Berlin-Brandenburg-Sachsen, Olivier Höbel, begrüßte diesen Schritt der Landesregierungen. »Gute und verlässliche Regelungen zu den Ausbildungsvergütungen machen elektrotechnische Handwerksberufe für junge Menschen attraktiv«, sagte Höbel. Dies sei besonders wichtig vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in ostdeutschen Ländern. Die Sicherung von Fachkräftenachwuchs in den Metall- und Elektrobranchen habe hier höchste Priorität. 

 

Der <link file:1203 _blank download herunterladen der datei>Tarifvertrag ist auf den Internetseiten des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg einsehbar.

 

Von: md

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