Immer mehr Arbeitslose direkt in Hartz IV: DGB will sie besser schützen

17.04.2012 | Jeder vierte, der arbeitslos wird, rutscht direkt in Hartz IV. Bei Leih- bzw. Zeitarbeitskräften betrifft das nach Jobverlust sogar fast jeden zweiten. Die Tendenz ist steigend, ergab eine DGB-Studie. Alarmiert fordert der Gewerkschaftsbund mehr Schutz - vor allem für kurzfristig Beschäftigte.

Bundesagentur für Arbeit

Der DGB rechnet in einem <link file:1045 download herunterladen der datei>Positionspapier vor: 26,4 Prozent derjenigen, die ihren Job verlieren, sind im vergangenen Jahr sofort in die Grundsicherung gerutscht. 2008 lag dieser Anteil laut DGB-Experten Wilhelm Adamy noch bei 21,5 Prozent.


Zwischen 2008 und 2011 stieg die Zahl derjenigen um 18,7 Prozent, die nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit direkt in das Hartz-IV-System rutschten. Der Grund: Sie waren nicht innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate am Stück beschäftigt. Während 2008 noch 621 000 Menschen diesen Anspruch nicht erfüllen konnten, waren es laut  DGB 2011 bereits 736 800.


Immer weniger Arbeitslose abgesichert

Gleichzeitig kamen immer weniger Menschen nach dem Arbeitsplatzverlust in den Genuss des Versicherungssystems. Ihr Anteil nahm 2008 bis 2011 um 9,5 Prozent ab. Das Fazit: „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab“, sagte Adamy der Zeitung „Die Welt“. Zwar zahlten vor allem unstetig Beschäftigte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, erhielten im Risikofall aber oft keinen Versicherungsschutz, so Adamy.


Diese Entwicklung führt der DGB darauf zurück, dass die Arbeitsverhältnisse immer instabiler werden. Die Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld seien für viele zu hoch, so Adamy. Eine steigende Zahl von Beschäftigten falle nach dem Jobverlust durch die Maschen des Versicherungssystems und sei direkt auf staatliche Fürsorge angewiesen.

 

Der Grund: Sie schaffen es nicht, die nötigen Ansprüche schnell genug aufzubauen. Besonders schwierig sei die Situation bei der Leiharbeit: Dort sei im vergangenen Jahr mit 45,2 Prozent fast die Hälfte der Zeitarbeiter, die ihre Beschäftigung verloren haben, direkt zum Hartz-IV-Empfänger geworden.

 

Der DGB fordert deshalb, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung „für alle kurzfristig Beschäftigten zu verbessern“, heißt es in einem Positionspapier. Schon nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollen Arbeitslose den Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I bekommen.

 

Derzeit müssen sie mindestens zwölf Monate in die Versicherung eingezahlt haben, um sechs Monate Bezüge aus der Versicherung zu erhalten. Zudem will der DGB die Rahmenfrist wieder verlängern, in der dieser Anspruch erworben werden muss. Im Zuge der Hartz-Reformen war die Frist von 36 auf 24 Monate gekürzt worden – dies soll wieder rückgängig gemacht werden.

Von: md

Unsere Social Media Kanäle