Berufliche Bildung

Weiterbildung durch Tarifvertrag in Teilzeit möglich

07.09.2015 | Sie wollen den Meister oder Techniker machen, oder auch ein Studium? Die Lebens- und Arbeitssituation ist oft so, dass sich eine Weiterbildung nur schwer realisieren lässt. Ein Bildungsgang in Vollzeit direkt nach der Ausbildung war bisher allerdings mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden, solange keine sicheren Rückkehroptionen bestanden. Zumal junge Beschäftigte in den seltensten Fällen finanzielle Rücklagen gebildet haben. Das haben wir mit dem Tarifvertrag Bildung geändert.

Bis zu sieben Jahre Bildungsteilzeit (verblockt oder als Teilzeit) sind jetzt drin. Durch das Einbringen von Arbeitszeit und die Umwandlung von Sonderzahlungen und Zulagen kann ein regelmäßiges Einkommen erzielt werden, dass mit einer geförderten Bildungsteilzeit bis zu 80 Prozent des bisherigen Verdienstes ermöglicht. Nach Beendigung der Weiterbildung hat man Anspruch auf einen gleich- oder höherwertigen Arbeitsplatz. Auch wenn man direkt nach der Ausbildung startet verliert man seinen unbefristeten Arbeitsvertrag nicht.

 

Diese Reglungen aus dem Tarifvertrag gilt es jetzt in den Betrieben umzusetzen. Die IG Metall unterstützt mit Rat und Infomaterialien die Betriebsräte, Jugenvertretungen sowie Vertrauensleute und Beschäftigte.

 

Interessierte wenden sich bitte an ihre jeweilige Verwaltungsstelle.

 

 

Von: bg

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