Neuer Tarifvertrag Bildung – Neues Gesicht

14.04.2015 | Die Bildungsteilzeit war eine der zentralen Forderungen der IG Metall in dieser Tarifrunde und der damit verhandelte Tarifvertrag „Bildung“ ein Erfolg. Mit der abgeschlossenen Tarifrunde wollen wir das Thema „Berufliche Bildung im Betrieb“ gemeinsam mit Fritzi Matthies angehen. Seit 1. November 2014 ist Fritzi in unserem Bezirk Ansprechpartnerin für das Thema Berufliche Bildung. Constantin Borchelt stellt in einem Interview mit Fritzi den neuen Tarifvertrag Bildung vor. Sie gibt drin Auskunft und stellt Beispiele für eine Umsetzung im Betrieb vor.

Fritzi, viele Kolleginnen und Kollegen wünschen sich mehr Weiterbildung von ihren Arbeitgebern. Ist das mit dem neuen Tarifvertrag Bildung möglich?

Auf jeden Fall. Der neue Tarifvertrag Bildung löst den Tarifvertrag Qualifizierung ab und regelt Umsetzungsmöglichkeiten für betrieblich notwendige, betrieblich zweckmäßige und persönliche Weiterbildungsmaßnahmen. Gerade bei der persönlichen beruflichen Weiterbildung gibt es Neuerungen, welche eine Bildungsvereinbarung zur Ausgestaltung der Weiterbildungszeit ermöglicht.

 

 

In der Tarifrunde habt ihr immer davon gesprochen, eine Bildungsteilzeit zu regeln. Was konntet ihr denn genau regeln?

 

Kern der Bildungsteilzeit ist oben genannte Bildungsvereinbarung, welche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden kann. Diese Vereinbarung für persönliche Weiterbildungsmaßnahmen kann eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren haben. Folgende Inhalte können darin geregelt werden:

  • Durchführung einer Bildungsmaßnahme (Beginn, Dauer, Art, Umfang, zeitliche Lage und mehr),

  • Freistellungsmöglichkeiten, inklusive Ansparzeiten,

  • Errichtung eines Bildungskontos, um Geld für die Bildungsmaßnahme anzusparen,

  • Förderungsmittel,

  • Bedingungen der Weiterbeschäftigung.

 

Können alle Kolleginnen und Kollegen die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen?

 

Eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren ist die Voraussetzung für Beschäftigte, um eine Bildungsvereinbarung abzuschließen. Unbefristet übernommene Auszubildende benötigen keine Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren und können den Tarifvertrag bereits im Anschluss an ihre Ausbildung nutzen.

 

 

Du hast oben erwähnt, das Geld und Zeit angespart werden kann. Wie können wir uns das vorstellen?

 

Mit einer Betriebsvereinbarung zum Bildungskonto, ist es nun möglich, Zeit und Geld für Weiterbildung im Rahmen der Bildungsvereinbarung anzusparen. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Beschäftigte könnten neben ihrer zusätzlich geleisteten Arbeitszeit auch ihre Sonderzahlungen, beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld, direkt auf das Bildungskonto einzahlen. Das erleichtert natürlich eine Finanzierung und die Freistellung für eine Weiterbildung.

 

 

 

Denkst du, dass dieser Tarifvertrag von den Betrieben gelebt wird?

 

Neben dem Weiterbildungswunsch der Beschäftigten, erfordert der technologische Wandel in den Betrieben größere Anstrengungen für qualifizierte Belegschaften. Vor allem jüngere Beschäftigte erwarten einen zeitlichen und finanziellen Spielraum für persönliche Weiterbildung. Die Betriebe müssen zudem deutlich mehr in die berufliche Erstausbildung investieren. Wir haben bisher schon gute Mitbestimmungsrechte für die Betriebsräte gehabt. Diese wurden durch den Tarifvertrag jetzt erweitert. Unsere betrieblichen Funktionäre gehen jetzt die Herausforderungen, diesen Tarifvertrag im Betrieb umzusetzen.

 

 

Helfen die Betriebsräte den Kolleginnen und Kollegen bei ihren Weiterbildungswünschen?

 

Bei der Umsetzung des Tarifvertrags und der Unterstützung der Beschäftigten ist natürlich auch der Betriebsrat gefragt. Den Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten ermitteln, Qualifizierungspläne erstellen und Bildungskonten einrichten – diese Themen sind mitbestimmungspflichtig. Unsere Schulungsangebote zum Tarifvertrag Bildung richten sich daher direkt an Betriebsräte. Folgende Schulungen sind geplant:

 

„Der neue TV Bildung“

 

 

12.-14. Oktober 2015 (Q6001524037)

 

<link komplex-b-immer-up-t.728.0.html>www.igmetall-bbs.de/bildung/seminare/komplex-b-immer-up-to-date-bildung-und-weiterbildung-im-betrieb-der-tv-q/

 

 

Das Interview führte Constantin Borchelt aus der Verwaltungsstelle Berlin

 

Von: bg

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