Auch das Landesarbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung gegen Streik ab:

IG Metall fordert die Neue Halberg Guss erneut zu raschen Verhandlungen auf

16.07.2018 | Der erneute Antrag der Geschäftsführung der Neue Halberg Guss (NHG) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik in Leipzig und Saarbrücken ist heute auch vom Landesarbeitsgericht in Frankfurt abgelehnt worden. Der Streik wird damit auch in Leipzig unverändert stabil fortgesetzt.

Streik bei NEUE HALBERG GUSS in Leipzig Foto: Wolfgang Zeyen

Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen, forderte die Geschäftsführung von Halberg Guss unmittelbar nach dem Gerichtsentscheid zu einem raschen Kurswechsel hin zu konstruktiven Verhandlungen auf: „Alle Gerichtsentscheidungen, auch die heutige, bestätigen das Grundrecht auf Streik. Dieser Konflikt muss auf dem Verhandlungswege gelöst werden. Die IG Metall ist dazu jederzeit bereit. Die Geschäftsführung muss jetzt die Realitäten zur Kenntnis nehmen und verhandlungsfähige Angebote auf den Tisch legen.“
 
Am vergangenen Donnerstag hatten viele hundert NHG-Beschäftigte aus Leipzig und Saarbrücken in Frankfurt protestiert, die gleichzeitigen Verhandlungen waren ohne Annäherung geblieben. Einen Tag darauf hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den bereits dritten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Der Streik wurde am Wochenende und auch am heutigen Montag fortgesetzt.

 

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Von: aw

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