Mindestlohn im Elektrohandwerk auch ab 2014

08.01.2014 | Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90 Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.

Kurz vor Weihnachten hat die neue Bundesregierung grünes Licht für die Verlängerung des Mindestlohn-Tarifvertrags im Elektrohandwerk gegeben und damit die Blockade gegen den Mindestlohn der sächsischen Landesregierung rechtzeitig aufgehoben.

 

Bereits im Jahr 2010 wurden die Mindestlöhne für Ost und West bis zum Jahr 2015 durch die IG Metall und die Arbeitgeber ausgehandelt und festgelegt.

 

Sachsen blockierte als einziges Bundesland die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit und damit höhere Mindestentgelte für das Elektrohandwerk. Federführend war das von der FDP geleitete Wirtschaftsministerium. Mit dieser marktliberalen Einschätzung steht Sachsen jedoch alleine da. Alle anderen Bundesländer waren für ein allgemeinverbindliches Mindestentgelt für die Elektrohandwerker über 2013 hinaus.

 

Mit vielen Aktionen hat die IG Metall im Bezirk gemeinsam mit den Handwerkern die Fortführung der Mindestlöhne unterstützt und die Bundesregierung zu schnellem Handeln aufgefordert. Nicht ohne Wirkung. wie man sieht.

Von: bg

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