Elektrohandwerk

15. Januar 2016: Neue Tarifentgelte im Elektrohandwerk gelten ab Januar 2016 verbindlich für alle Betriebe der Branche in Berlin und Brandenburg

15.01.2016 | Neue Tarifentgelte im Elektrohandwerk gelten ab Januar 2016 verbindlich für alle Betriebe der Branche in Berlin und Brandenburg

Seit dem 1. Januar 2016 gilt in Berlin und Brandenburg ein allgemein-verbindlicher Tarifvertrag für alle Betriebe im Elektrohandwerk. Der Landesinnungsverband Elektrotechnische Handwerke Berlin Brandenburg (LIV) hat mit der IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen bei den Arbeitsministerien beantragt, den abgeschlossenen Tarifvertrag für Allgemeinverbindlichkeit zu erklären.

 

Am 11. November 2015 tagte in öffentlicher Sitzung der Tarifausschuss der beiden Länder und empfahl die Allgemeinverbindlichkeit zu erlassen. Nachdem die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2015 erfolgte, gilt der Tarifvertrag ab dem Januar 2016 als verbindliches Mindestentgelt in der gesamten Branche für beide Bundesländer. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019.

Knapp 25.000 Menschen arbeiten in der gemeinsamen Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg im Elektrohandwerk, davon rund 13.000 in Brandenburg und 12.000 in Berlin. Bundesweit sind rund 22.000 Unternehmen mit etwa 400.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk tätig.

 

Das monatliche Einkommen für Fachkräfte beträgt ab dem Januar 2016 2.096,70 Euro (12,05 € / Std). Es steigt zum Januar 2017 auf 2.166,30 Euro (12,45 € / Std), zum Januar 2018 auf 2.244,60 Euro (12,90 € / Std) und zum Januar 2019 auf 2.340,30 Euro (13,45 € / Std). In der untersten Entgeltgruppe beträgt der Mindestverdienst 1.572,96 Euro im Monat (9,04 € / Std) und steigt auf 1.755,66 Euro monatlich (10,09 € / Std) im Jahr 2019.

 

Landesinnungsverband und IG Metall knüpfen damit an die bewährte Praxis an, durch branchenweite Tariflöhne den Verfall auskömmlicher Preise zu verhindern und einen fairen Ordnungsrahmen herzustellen. Vor allem öffentliche Auftraggeber bevorzugen – ohne Rücksicht auf die Folgen für die öffentlichen Kassen – nur das billigste Angebot.

 

Dazu erklärte Olivier Höbel, IG Metall-Bezirksleiter in Berlin, Brandenburg und Sachsen: „Für das Elektrohandwerk ist der Tarifvertrag ein wichtiges Signal für gute Arbeit, denn Tarifeinkommen bilden die Grundlage eines fairen Wettbewerbs. Mit gut ausgebildeten und ordentlich bezahlten Beschäftigten entsteht auch Qualitätsarbeit die sich durchsetzt. Wir haben verbindliche Standards für alle Betriebe erstellt, die ein wirksames Mittel gegen die Schmutzkonkurrenz in der Branche sind."

Der Vorsitzende des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg, Carsten Joschko, sagte: „Berlin und Brandenburg sind zwar zwei unterschiedliche Bundesländer, jedoch bilden diese aus unserer Sicht seit jeher einen einheitlichen Wirtschaftsraum. Dies unterstreicht nun auch unser Tarifvertrag, mit dem wir nicht nur Lohndumping entgegenwirken, sondern auch im öffentlichen Interesse die daraus resultierenden finanziellen Folgen für die Systeme der Sozialversicherung und für die Beitragszahler verhindern."

 

Bundesanzeiger:

BAnz AT 17.12.2015 B7

BAnz AT 17.12.2015 B8

 

Von: lj

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