Mehr Geld für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk: IG Metall-Tarif ab Januar in Berlin und Brandenburg allgemeinverbindlich

31.01.2014 | Die IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen hat höhere Löhne für die Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken in Berlin und Brandenburg ab dem 1. Januar 2014 zusammen mit den Arbeitgebern für allgemeinverbindlich erklären lassen. Das heißt, alle Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken müssen mindestens den IG Metall-Tariflohn erhalten. Auch wenn die Firma nicht Mitglied der Innung ist. Weniger zu zahlen ist bei Strafe verboten!

Der Tarifausschuss der zuständigen Ministerien beider Länder hat dem Antrag bereits am 15. Januar zugestimmt. In wenigen Tagen wird die Rechtsverbindlichkeit durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger hergestellt.

 

Der nunmehr allgemein gültige Tarifvertrag hat 12 Entgeltgruppen. Die Einkommen erhöhen sich rückwirkend zum 1. Januar 2014 und erneut zum 1. Januar 2015. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 31.12.2015.

 

ab 01.01.2014    01.01.2015
E1       75%8,48 €8,70 €
E2       80%9,04 €9,28 €
E3       85%9,61 €9,86 €
E4       90%10,17 €10,44 €
E5       95%10,74 €11,02 €
E6     100%11,30 €11,60 €
E7     110%12,43 €12,76 €
E8     120%13,56 €13,92 €
E9     130%14,69 €15,08 €
E10   140%15,82 €16,24 €
E11   155%17,52 €17,98 €
E12   170%19,21 €

19,72 €

 

Für Auszubildende wurde keine allgemeinverbindliche Vergütung beschlossen.

 

Zur Abgrenzung des bundesweit gültigen allgemeinen Mindestlohn, gilt die Allgemeinverbindlichkeit hier nur in Berlin und Brandenburg. Nur für Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1 und E2 gilt auf der Baustelle der allgemeine - weil zurzeit höhere - Mindestlohn. Zudem regelt der Tarif alle Lohngruppen für Beschäftigte im und außerhalb des Betriebes. Der allgemeine Mindestlohn regelt nur eine Untergrenze und nur für Tätigkeiten, die außerhalb des Betriebes erbracht werden.

 

Nähere Auskünfte gibt es in der nächsten IG Metall-Verwaltungstelle   

 

Von: bg

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