Tarif/Holzindustrie/Streik

Klenk blockiert Einigung auch vor Gericht

13.06.2016 | Vor dem Arbeitsgericht in Potsdam wurde am Freitag der Antrag der Geschäftsführung von Klenk auf eine einstweilige Verfügung mit geringfügigen Auflagen abgewiesen. Entschieden wurde, dass keine „sperrigen Gegenstände“ in die Einfahrt gestellt werden dürfen.

Foto: IG Metall

„Die Gerichtsverhandlung hat deutlich gemacht, dass die Geschäftsführung von Klenk kaum bereit ist für eine konstruktive, einvernehmliche Lösung“, sagte Tobias Kunzmann, Erster Bevollmächtigter IG Metall Ludwigsfelde. „Die Vorschläge des Gerichts für eine gütliche Einigung wurden von Klenk komplett zurückgewiesen. Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Konflikt nur von den Tarifparteien am Verhandlungstisch gelöst werden kann.“

 

„Wir sind beruhigt, dass das Grundrecht auf Streik nicht angetastet wird“, sagte Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin, Brandenburg und Sachsen. „Um einen Streik zu wagen, braucht es Mut und großes Engagement. Dies zeigen die Kolleginnen und Kollegen bei Klenk seit einigen Wochen. Wir werden weiterhin auf Klenk zugehen und alles für eine konstruktive Einigung tun.“

 

Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Eckpfeiler des Sozialstaats und fest in unserem Grundgesetz verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2014 sehr prägnant formuliert: "Das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichwertiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen." 

 

Damit haben die Tarifvertragsparteien – dies sind Arbeitgeber und Gewerkschaften – die Aufgabe, Tarifverträge und Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Gewerkschaften und ihre Mitglieder haben ein hohes Maß an Verantwortung, mit dem sie sehr umsichtig umgehen.

 „Wir sind verhandlungsbereit und konsensorientiert“, so Olivier Höbel. „Aber wenn wir dauerhaft hingehalten werden, wie hier bei Klenk, scheuen wir auch nicht den Konflikt.“ Vor einem Streik werden die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung befragt. Wenn mehr als 75 Prozent der Mitglieder für einen Streik stimmen, ist dieser legitimiert. Bei Klenk in Baruth haben sich 89 Prozent dafür entschieden.

„Einige Arbeitgeber versuchen, Ostdeutschland als Billiglohnland zu deklarieren und die Tarifautonomie zu unterlaufen“, so Olivier Höbel. „Zum Teil ist den Arbeitgebern – wie im Fall von Klenk – jedes Mittel Recht, um die Belegschaft zu spalten. Beispielsweise werden von der Geschäftsführung von Klenk Streikbrecherprämien von 50 Euro netto am Tag gezahlt. Hier spielt Geld offensichtlich keine Rolle. Darüber hinaus werden bei Klenk für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne gezahlt, die sich stark unterscheiden. Je nach Lohnsumme von 300 bis 1000 Euro mehr im Monat. Gegen diese Ungerechtigkeit wehren sich die Beschäftigten bei Klenk mutig und vollkommen legitim.“

 

Seit 8. Juni um 5.00 Uhr streiken die Beschäftigten des Sägewerks Klenk Holz AG in Baruth für einen Tarifvertrag mit offenem Ende. Sie befinden sich seit 18. Mai in einer  Streikauseinandersetzung. Nach anfänglichen flexiblen Mehrtagesstreiks streiken sie nun seit Mittwoch. Sie wollen mit ihrem Streik die Geschäftsführung der Klenk Holz AG endlich zurück an den Verhandlungstisch holen. Bisher sind alle Verhandlungen, mehrere Warnstreiks und mehrtägige Streiks ohne Erfolg geblieben.

 

Tarifbindung macht einen großen Unterschied für Belegschaften: Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag verdienen im Durchschnitt 24 Prozent weniger als Ihre Kolleginnen und Kollegen in tarifgebundenen Unternehmen. Je nach Beschäftigung betragen die Unterschiede bis zu 32 Prozent, und auch der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern ist in nicht tarifgebundenen Betrieben deutlich höher.

 

Hintergrund:

 

1996 hatte das damalige Familienunternehmen Klenk das Unternehmen Arbor Holz in Baruth übernommen und einen Standort in Ostdeutschland aufgebaut. Das Unternehmen wurde 2013 von der Carlyle Group übernommen, einer weltweit agierenden Beteiligungsgesellschaft, die auch als Schattenbank tituliert wird. Nach der Übernahme gab es einen massiven Personalabbau am Firmensitz in Baden-Württemberg und weitere Sparmaßnahmen.

 

Den derzeit 315 Beschäftigten von Klenk in Baruth wird seit 18 Monaten ein Tarifvertrag verweigert. Für die gleiche Arbeit im Betrieb werden deutlich unterschiedliche Löhne gezahlt. Die Beschäftigten erhalten kein Weihnachts- und Urlaubsgeld. In Baruth wird 40 Stunden in der Woche gearbeitet.

Von: aw

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