Angleichung Ost

Die Arbeitszeitmauer bröckelt – jetzt auch in Sachsen-Anhalt

12.11.2021 | Die Arbeitszeitmauer in Ostdeutschland wird löchriger. Nachdem es der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen als erstem Bezirk im Sommer gelungen ist, mit den Arbeitgeberverbänden für Berlin-Brandenburg (VME) und Sachsen (VSME) einen tariflichen Rahmen für die betrieblichen Angleichungsprozesse zu vereinbaren, wurde nun auch für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt der Weg zur Angleichung der Arbeitszeit geebnet.

Angleichung! Warnstreik bei Mahle in Wustermark während der Tarifrunde 2021 – Foto: Volker Wartmann

Am 9. November, 32 Jahre nach dem Fall der Mauer, hat sich die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt e.V. auf eine tarifliche Lösung der lange strittigen Frage verständigt. Diese ermöglicht die schrittweise Angleichung der Arbeitszeit auf betrieblicher Ebene.

„Von dieser Einigung geht ein gutes Signal aus“, erklärte Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Endlich bröckelt die Mauer auch bei den Arbeitszeiten in Sachsen-Anhalt. 32 Jahre nach dem Mauerfall haben wir nun eine Option, die 35-Stunden-Woche stufenweise in den Betrieben einzuführen. Damit wird nun auch die soziale Einheit Schritt für Schritt vollzogen."

Pionierbezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen – hartnäckiger Kampf der Beschäftigten in der Tarifrunde 2021
Die IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen hatte in der Tarifrunde 2021 hartnäckig für den Rahmentarifvertrag zur Angleichung der Arbeitszeit gekämpft. Während in allen anderen IG Metall-Bezirken die Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie mit Übernahme des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen längst vorbei war, haben mehr als 90.000 Beschäftigte in Berlin, Brandenburg und Sachsen weiter mit ganztägigen Warnstreiks deutlich signalisiert: Diese Tarifrunde ist für uns erst vorbei, wenn es eine Lösung für die Frage der Angleichung der Arbeitszeit gibt. Am 28. Juni meldeten IG Metall und Arbeitgeberverbände ein Verhandlungsergebnis, auf dessen Grundlage betriebliche Lösungen gefunden werden können. Die Tarifkommissionen im Bezirk stimmten dem Verhandlungsergebnis am 9. Juli zu.

Schrittweise zur 35 – konkrete Vereinbarungen für Beschäftigte im Bezirk erreicht
Seither ist es IG Metall und Betriebsräten im Bezirk gelungen, in zahlreichen Betrieben verbindliche Vereinbarungen zur schrittweisen Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 38 auf 35 Stunden, wie sie im Westen üblich sind, zu erzielen. Zuletzt hatten sich IG Metall und Betriebsrat mit der Geschäftsführung von BMW für die rund 5500 Beschäftigten am Standort Leipzig auf die 35-Stunden-Woche in drei Schritten geeinigt. Gut einen Monat zuvor war bereits für die rund 4300 Kolleginnen und Kollegen im Leipziger Porsche Werk ein Ergebnis erzielt worden.

Als erster Konzern gab – bereits parallel zu den noch laufenden Tarifverhandlungen – Volkswagen in Sachsen im Sommer seine Blockadehaltung auf. Mit verbindlichen Stufenplänen erreichen die VW-Beschäftigten an den drei Standorten Zwickau, Dresden und Chemnitz in drei Schritten bis 2027 die Angleichung der Wochenarbeitszeit.

Lösungen gibt es inzwischen auch für die Beschäftigten von ZF Getriebe in Brandenburg/Havel, bei Mahle in Wustermarkt oder SAS in Meerane. Bei weiteren Unternehmen, wie zum Beispiel Mercedes Benz in Ludwigsfelde, laufen derzeit Angleichungsverhandlungen. Dazu gibt es mittlerweile auch Konzerne, mit denen die IG Metall nicht nur für den Pionierbezirk in der Angleichungsfrage Berlin-Brandenburg-Sachsen um Lösungen ringt, sondern gleich für alle ostdeutschen Standorte nach Wegen sucht, die den Kolleginnen und Kollegen die 35-Stunden-Woche bringt.

Einigung in Sachsen-Anhalt unter Vorbehalt der Gremienzustimmung
Die Einigung für die Beschäftigten in Sachsen-Anhalt steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. Die zuständige Tarifkommission der IG Metall kommt am 24. November zusammen, um über die Vereinbarung zu beraten und zu entscheiden. Die Erklärungsfrist endet am 7. Dezember 2021 um 24 Uhr. Weitere Informationen zur Einigung in Sachsen-Anhalt gibt es hier.

 

Von: tt-igm

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