Dritte Stufe der Tariferhöhung in der Leiharbeit

01.11.2011 | Leiharbeit-Mindestlohn steigt ab November auf 7,01 Euro im Osten. Leiharbeit ist damit die Branche mit dem größten Armutsrisiko. Ab dem 1. November 2011 greift die dritte tariflich vereinbarte Stufenerhöhung der Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der Leiharbeit. Im März 2010 hatten sich die Leiharbeitsverbände BZA und IGZ mit dem DGB auf einen Stufenplan zur Erhöhung der Mindestlöhne verständigt.

Foto: IG Metall Intern

Mit der aktuellen Erhöhung zum 1. November 2011 erhöht sich der Mindestlohn in der Leiharbeit in Ostdeutschland um 1,7 Prozent. Ab November 2012 steigt der Leiharbeitsmindestlohn um weitere 49 Cent bzw. 7 Prozent auf dann 7,50 Euro pro Stunde.

 

Damit ist der aktuelle Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche in Ostdeutschland mit monatlich 1079,54 Euro brutto exakt 44 Prozent geringer als der eines ungelernten, somit vergleichbaren Beschäftigten in der Metallindustrie, der aktuell 1.923 Euro monatlich brutto verdient. Die Pfändungsfreigrenze als Existenzminimum beträgt zurzeit netto 1.029,99 Euro.

Leiharbeiter in Ostdeutschland sind damit prinzipiell Niedriglohnempfänger und gehören zur Branche mit dem größten Armutsrisiko.

In Anlehnung an die Definition der OECD wird Niedriglohn als ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Der Medianlohn belief sich Ende 2009 laut Berechnungen der Arbeitsagentur auf brutto 2676 Euro bzw. 2805 Euro in West- und 2050 Euro in Ostdeutschland.

Der Mindestlohn in der Leiharbeit ersetzt nach Meinung der IG Metall nicht die Regelungen einer gleichwertigen Bezahlung für gleichwertige Arbeit (Equal Pay), so wie es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) prinzipiell vorschreibt.

 

Von: kk

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