Metall- und Elektroindustrie

Sonderzahlungen in der ME-Industrie

28.02.2025 | Mit dem Februar-Gehaltszettel gibt es für viele Beschäftigte der tarifgebundenen Metall- und Elektroindustrie Grund zur Freude: Zwei Sonderzahlungen sorgen für ein ordentliches Plus auf dem Konto.

Tarifleistungen in der ME-Industrie. Quelle: IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen.

Mit dem Februar-Gehalt profitieren auch die Kolleginnen und Kollegen in tarifgebundenen Betrieben der ME-Industrie in Berlin, Brandenburg und Sachsen von zwei Sonderzahlungen. Spätestens jetzt werden 600 Euro als Einmalzahlung aus dem Ergebnis der ME-Tarifbewegung 2024 überwiesen. Außerdem gibt es das Tarifliche Zusatzgelds B (T-ZUG B).

Das T-ZUG B beträgt 18,5 Prozent vom sogenannten Eckentgelt – je nach Tarifgebiet sind das etwa 600 Euro brutto extra für die Beschäftigten in tarifgebunden Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Dieses Geld wird nun mit der Februar-Abrechnung ausbezahlt – statt wie bisher im Juli. Im nächsten Jahr steigt der Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) dann um 8 Prozentpunkte auf 26,5 Prozent des Eckentgelts – je nach Tarifgebiet sind das bei uns im Bezirk 845 bzw. 903 Euro brutto zusätzlich.

Das haben wir gemeinsam im Metall-Tarifabschluss 2024 durchgesetzt, neben weiteren Einkommenssteigerungen und mehr freien Tagen. 

Das T-ZUG B hat damit eine wichtige soziale Komponente: Weil es in Prozent des Eckentgelts und nicht des individuellen Monatsentgelts berechnet wird, erhalten alle Entgeltgruppen den gleichen pauschalen Betrag: 18,5 Prozent des Eckentgelts – ab Februar 2026 dann 26,5 Prozent des Eckentgelts. Somit erhalten die unteren Entgeltgruppen prozentual auf ihr individuelles Einkommen bezogen mehr als die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen.

Das Tarifliche Zusatzgeld A (T-ZUG A), das Beschäftigte mit Kindern, Pflege oder Schicht auch in freie Tage tauschen können, wird weiterhin wie üblich im Juli ausbezahlt – zusammen mit dem Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts, das bislang im Februar ausbezahlt wurde.

Bereits im Januar stiegen die Vergütungen für Auszubildende um 140 Euro pro Monat. Im April 2025 folgt dann auch für ausgelernte Kolleginnen und Kollegen eine dauerhafte Tabellenerhöhung um 2 Prozent. Im April 2026 steigen die Vergütungen von allen Beschäftigten um weitere 3,1 Prozent.

Mehr Informationen zu den Sonderzahlungen in der Metall- und Elektroindustrie.

Außerdem haben wir ein FAQ zum ME-Tarifergebnis 2024.

Von: mr

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