Nur durch Streik können Tarifverträge erstritten werden, weil sie die Kampfkraft der Gewerkschaft deutlich machen und Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben. Das ist nur möglich, wenn sich viele Beschäftigte an den Streiks beteiligen. Die Teilnahme an Streiks ist ihr gutes Recht, das sie nutzen können. Der DGB-Rechtsschutz erklärt, welche Rechte die Beschäftigte haben und wie sie effektiv von ihren Rechten Gebrauch machen können.
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