Textile Dienste

Aufstockung zum Kurzarbeitergeld bei den Textilen Diensten gesichert

30.03.2020 | Auch die Textilen Dienste bleiben von den Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht verschont. Der Arbeitgeberverband Intex hatte angesichts zu erwartender oder bereits eingetretener Umsatzeinbrüche und Auftragsverluste mit Kündigung der Tarifvereinbarung vom 28. Februar 2020 gedroht. Die IG Metall hat diese Tarifflucht der Arbeitgeber verhindert.

Foto: Jelca Kollatsch

Die Kündigung der Tarifvereinbarung ist vom Tisch, allerdings erfolgt die Lohnerhöhung nicht wie ursprünglich vereinbart zum 1. März dieses Jahres, sondern erst ein Jahr später zum 1. März 2021. Der Arbeitgeberverband hatte auf die Verschiebung der Tariferhöhung bestanden. Der Tarifvertrag hat nunmehr eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023.

 

Kurzarbeiterregelung
Sollten die Unternehmen während der Corona-Krise Kurzarbeit anmelden, erhalten alle Beschäftigten eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber. Somit bekommen alle Kolleginnen und Kollegen auch während der Kurzarbeit mindestens 80 Prozent ihres Nettolohns oder -gehalts.

Solidarfonds
Zudem richten die Unternehmen Solidarfonds für besonders Belastete ein. Beschäftigte können daraus Sonderzahlungen erhalten, wenn sie zum Beispiel unter Einsatz ihrer Gesundheit während der Krise weiterarbeiten oder wenn besondere soziale Härten auftreten.

Arbeitszeitverkürzung
Die Arbeitszeitverkürzung wird wie vereinbart umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2023 arbeiten bundesweit alle Kolleginnen und Kollegen 37 Stunden pro Woche.

Zu den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeberverband Intex ist eine Tarifinformation erschienen.

 

Von: kk

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