Weitere Branchenzuschläge in Kraft getreten

02.04.2013 | Zum 1. April sind weitere Branchenzuschläge für Leiharbeiter in der Textilindustrie und in der Holz- und Kunststoffindustrie in Kraft getreten. Sie erhalten umso mehr Geld, je länger sie an einen Betrieb ausgeliehen sind.

Die IG Metall hat in der Textilindustrie Zuschläge von fünf bis 25 Prozent sowie für die Holz- und Kunststoffindustrie zwischen sieben und 31 Prozent herausgeholt. Ein Leiharbeiter, der im Osten als Hilfskraft in der Textilindustrie beschäftigt wird, erhält nach neun Monaten rund 313 Euro zusätzlich. In der Holzwirtschaft gibt’s nach neun Monaten rund 388 Euro als Branchenzuschlag oben drauf.

 

Für Leiharbeiter, die am 1. April 2013 bereits 6 Wochen oder länger im ununterbrochenen Einsatz im Kundenbetrieb stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 1. April 2013 als erfüllt. Diese Beschäftigten erreicht die nächste Stufe am 15. Mai 2013 und die dann folgenden weiteren Stufen alle zwei Monate (15. Juli - 15. September - 15. November).

 

Der Branchenzuschlag wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Unterbrechungszeiten bis zu 3 Monaten sind keine Unterbrechungen. Auch Feiertage, Urlaubs- und Arbeitsunfähigkeitstage sind kein Unterbrechungen. Wichtig ist deshalb genau die Einsatzzeiten aufzuschreiben bzw. sich Kopien der Abrechnungsunterlagen zu machen.

 

<link http: www.igmetall.de cps rde xchg sid-f4059daf-68ca91ac internet style.xsl ratgeber-leiharbeit-antworten-rund-um-die-branchenzuschlaege-11469.htm external-link-new-window externen link in neuem>Ratgeber Leiharbeit: Antworten rund um die Branchenzuschläge

 

Ganz wichtig: Der Branchenzuschlag ist Teil des festen tariflichen Entgelts (§ 13.2 MTV BZA bzw. Teil der Grundvergütung gemäß § 2 Abs.1 Entgelttarifvertrag iGZ). Das heißt alle Zuschläge für Nachtschichten, Überstunden usw. berechnen sich aus dem Grundlohn plus Branchenzuschlag.

 

Mit den Tarifverträgen über Branchenzuschläge hat die IG Metall die Entgeltbedingungen für Leiharbeitsbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie, in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie entscheidend verbessert. Es galt mehr Lohngerechtigkeit herstellen. Die Branchenzuschläge sind hierfür ein großer Schritt nach vorn.

 

Dennoch bleibt viel zu tun: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist unser Ziel. Ohne Ausnahme. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Regelungen für Leiharbeiter korrigieren. Auch ist die Höchstüberlassungsdauer wieder auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Wir brauchen endlich Klarheit, was unter einem „vorübergehenden“ Einsatz zu verstehen ist.

 

Dem Missbrauch von Leiharbeit hat die IG Metall wirksame Hindernisse in den Weg gestellt. Arbeit sicher und fair: Das geht nur mit Tarifverträgen und einer starken IG Metall.

 

Es kommt jetzt darauf an, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Tarifverträge eingehalten und Umgehungsversuche der Arbeitgeber unterbunden werden. Dazu ist es notwendig, dass alle ihre Ansprüche kennen. <link http: www.igmetall.de cps rde xchg sid-41cd5251-6d54af90 internet style.xsl leiharbeit-entgelte-6585.htm external-link-new-window externen link in neuem>Entgelte und Branchenzuschläge 

 

Die IG Metall ist auch nach erfolgreichen Tarifabschlüssen für ihre Mitglieder da: In den Verwaltungsstellen können sich IG Metall-Mitglieder beraten lassen. Und wenn es zum Beispiel Probleme mit der Lohnabrechnung gibt, hilft der gewerkschaftliche Rechtsschutz weiter.

Von: bg

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