Bezirkskonferenz

Transformation gestalten – sicher, gerecht und selbstbestimmt

19.04.2018 | Wirtschaft und Gesellschaft verändern sich immer schneller. Diese Transformation hält niemand auf, aber es kommt darauf an, sie im Interesse der Beschäftigten zu gestalten. Darüber debattierten die Delegierten und Gäste der 24. ordentlichen Bezirkskonferenz der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen am Donnerstag in Potsdam. Bildung und Weiterbildung stehen dabei besonders im Fokus der Metallerinnen und Metaller.

Bezirksleiter Olivier Höbel: Wir sind stärker geworden Foto: Christian von Polentz, transitfoto.de

Delegierte Metallerinnen und Metaller: Für mehr Demokratie im Betrieb und die Einführung von Bildungsurlaub in Sachsen Foto: Christian von Polentz/transitfoto.de

"Wir  sind stärker geworden, besonders in den  Betrieben", konstatierte Bezirksleiter Olivier Höbel in seinem Geschäftsbericht über das zurückliegende Jahr. Mit der Kraft aller Mitglieder und der IG-Metall-Funktionäre im gesamten Bezirk werde die  Gewerkschaft weiter entschlossen für mehr Demokratie  und Mitbestimmung in Industrie- und  Handwerksbetrieben kämpfen. "Nach der sehr erfolgreichen Tarifrunde 2018 nehmen  wir jetzt neue Ziele in  den Fokus: Mehr  Betriebsräte und mehr Tarifbindung sind  das Ziel – überall in Berlin, Brandenburg und  Sachsen", sagte Höbel unter dem Beifall der Konferenzteilnehmerinnen  und -teilnehmer.

 

In  einer  Resolution forderten die Delegierten der Bezirkskonferenz ein sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz. Berufliche Bildung steht im Zentrum vieler Debatten, beispielsweise bei der Fachkräftesicherung oder im Kontext der Digitalisierung. Auch die Forderung nach politischer Bildung steht heute durch den zunehmenden Rechtspopulismus wieder stärker im Raum.

 

Die Geschichte der Bildungsfreistellung reicht bis in die 1960er Jahre der Bundesrepublik zurück. Die technologischen Entwicklungen in dieser Zeit, die Bedeutung von Qualifikation der Arbeitskräfte und die Erkenntnis, dass das demokratische Bewusstsein und die politische Handlungsfähigkeit der Bevölkerung gefördert werden müssen, ebneten den ersten Bildungsfreistellungsgesetzen der Bundesländer in den 1970er Jahren den Weg. Bis auf zwei Ausnahmen gibt es dazu in allen Bundesländern gesetzliche Regelungen. Nur Bayern und Sachsen haben noch immer kein Bildungsfreistellungsgesetz.

 

„Wenn sich die Arbeitswelt rasant wandelt, braucht es gute Möglichkeiten für die Weiterbildung von Beschäftigten“, sagte Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen. „In Sachsen ist es höchste Zeit für eine Bildungsfreistellung, die es in anderen Bundesländern längst gibt. Wer die Demokratie stärken will, sollte endlich den Weg frei machen für eine Bildungsfreistellung, die mit den Angeboten in der Erwachsenenbildung auch heute das demokratische Bewusstsein und die politische Handlungsfähigkeit der Bevölkerung fördern kann. Wir beteiligen uns daher an der von der DGB-Bezirkskonferenz Sachsen beschlossenen Kampagne für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen.“

 

„Politische Bildung schafft die Grundlage dafür, dass sich die Einzelnen bei politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen einbringen. Sie stärkt die grundlegenden Werte einer demokratischen und sozialen Gesellschaft. Bildung und Weiterbildung sind nicht nur Kostenfaktoren, sondern machen unsere Demokratie stark, unsere Arbeit produktiv und unsere Gesellschaft zukunftsfähig. Bildung schafft Chancen für jeden Einzelnen und für uns alle“, so Höbel.

 

Ein Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen würde dazu einen gesetzlichen Rahmen schaffen, mit dem Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern können. Davon profitiert der Einzelne, der Betrieb und letztlich auch die Gesellschaft.

 

Bildungsurlaub ist kein Selbstläufer und wird bislang noch zu wenig genutzt. Die Gründe dafür sind in erster Linie Unkenntnis und Ängste. Es ist notwendig, Kolleginnen und Kollegen motivieren, ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

 

Daher fordern die Delegierten der IG Metall-Bezirkskonferenz Berlin-Brandenburg-Sachsen die Berliner Politik, den Bildungssenat in Berlin und das Bildungsministerium in Brandenburg auf, sich intensiv für die Wahrnehmung der Bildungsfreistellung und gegen eine ablehnende Haltung der Arbeitgeber einzusetzen.

 

 

Berlin war das erste Bundesland, in dem ein Bildungsurlaubsgesetz eingeführt wurde. 1970 trat das „Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen" in Kraft. Erstmals existierte damit eine gesetzliche Regelung, die den Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres die bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zur politischen oder beruflichen Bildung eröffnete. Mit der Änderung des Gesetzes sechs Jahre später wurde die Altersgrenze auf 25 Jahre heraufgesetzt. Seit 1990 haben – unter der neuen Bezeichnung „Berliner Bildungsurlaubsgesetz” – unabhängig vom Alter - alle Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke.

 

In Brandenburg trat 1993 das Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg in Kraft, das auch die Freistellung regelt.

 

 

Von: md

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