Leistungsentgelt einführen - Angriffe abwehren

Als Ergänzung zu den zentralen Seminaren der IG Metall bietet die Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen ein Seminar zum Leistungsentgelt an. Ziel ist es, Betriebsvereinbarungen zu entgelt- und leistungspolitischen Fragen zu entwickeln oder bestehende zu prüfen und zu verbssern, darüber hinaus Initiativen des Arbeitgebers zur Leistungsverdichtung und Entgeltabsenkung entgegenzutreten.

 

Wir verschaffen uns einen Überblick zu den tariflichen Vorschriften des Leistungsentgelts und den umfangreichen betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten. Das Seminar vermittelt Methoden, um die betriebliche Leistungs- und Entgeltstruktur zu analysieren.

Zudem wollen wir im Rahmen kollegialer Beratung Betriebsvereinbarungen bzw. deren Entwürfe diskutieren und Ansatzpunkte für Verbesserungen entwickeln. Die TeilnehmerInnen lernen die nötigen Werkzeuge dafür kennen und entwickeln eine konkrete Arbeitsplanung für die betriebliche Arbeit nach dem Seminar. Die tarifvertraglichen Regelungen zu den Entgeltmethoden werden gemeinsam besprochen und je nach Bedarf vertieft.

 

Dieses Seminarangebot kann der Ausgangspunkt für weitere betriebliche Bildungs- und Beratungsangebote zur Gestaltung von Entgelt und Leistungsbedingungen sein.

 

Themen im Seminar:

  • Wie kann ich die betriebliche Entgelt- und Leistungsstruktur im Betrieb ermitteln?
  • Welche Bezugsgrößen / Kennzahlen liegen vor und wie sind diese unter leistungspolitischen Gesichtspunkten zu bewerten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um Leistung zu begrenzen und Entgelte zu sichern?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nach Tarifvertrag und BetrVG?
  • Wie kann ich bestehende Betriebsvereinbarungen auf ihre Qualität prüfen?
  • Ansatzpunkte für eine Arbeitsplanung des Betriebsrates und zur Einbindung der betroffenen KollegInnen im Betrieb entwickeln.

 

TeilnehmerInnen

Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen mit einem konkreten Arbeitsvorhaben im Bereich des Leistungsentgelts.

 

Freistellung

§ 37,6 BetrVG

 

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