Dresden nazifrei: 20.000 Menschen gehen in Dresden auf die Straße

22.02.2011 | Die Demonstrationen, Kundgebungen und Blockaden unter dem Motto "Dresden nazifrei" am 19. Februar waren politisch ein großer Erfolg. Aber Fakt ist auch: in Sachsen muss eine Auseinandersetzung um die Praxis eines demokratischen Versammlungsrechtes geführt werden.

Das breite gesellschaftliche Bündnis gegen die Neonazis hat am 19. Februar 2011 einen bedeutenden Mobilisierungserfolg erzielt.

 

Nach Angaben des DGB haben über 20.000 Menschen an den Demonstrationen, Kundgebungen und Blockaden gegen die Neonazis teilgenommen. Das wichtigste Ergebnis des Tages ist: die angereisten ca. 3.000 Nazis, von denen nur 800 bis 1000 zum Sammelpunkt am Hauptbahnhof durchkamen, mussten schließlich unverrichteter Dinge abziehen. Wie schon 2010 hat die demokratische Öffentlichkeit durch viele Aktionen den geplanten Aufmarsch der Nazis erfolgreich verhindert.

 

Dem vorausgegangen sind allerdings Entscheidungen der Dresdner Stadt-verwaltung als Versammlungsbehörde und der sächsischen Verwaltungs-gerichte, die zu einer Diskussion und Entscheidungen zwingen, wie in Dresden künftig das demokratische Recht der Aktion und Gegendemonstration gegen die Neonazis effektiv durchgesetzt werden kann.

 

Konkret geht es uns als IG Metall im Besonderen um die Verfügung der Stadt Dresden, die Mahnwache des DGB am Dresdner Volkshaus zu verbieten. Dabei benutzte die Versammlungsbehörde eine Entscheidung der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der diese den Anträgen der Neonazis auf Kundgebung und Demonstration stattgegeben hatte, um eine bereits erteilte Genehmigung für den DGB mit neuen Auflagen zu versehen, die tatsächlich ein Verbot der DGB Veranstaltung darstellen. Es ist auch rechtlich völlig unhaltbar, aus den Gerichtsentscheidungen zu den Anträgen der Rechts-radikalen eine Pflicht abzuleiten, die DGB Veranstaltung in der Art zu beauflagen, dass sie faktisch nicht mehr hat stattfinden können. Tatsächlich ist es so, dass generell in Sachsen ein Versammlungsrecht gilt, das dem Bundesversammlungsgesetz entspricht. Nur an bestimmten, konkret benannten historisch besetzten kalendarischen Daten gibt es Sonder-bestimmungen, so für den 13. und 14. Februar. Diese Sonderbestimmungen können mithin nicht für den 19. Februar zur Anwendung kommen. Für ein Sonderrecht fehlt damit die Rechtsgrundlage. Die Entscheidungen der Dresdner Versammlungsbehörde ist in einem Punkt besonders skandalös. Sie scheut sich nicht, den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften als Störer zu kennzeichnen und zu behandeln. Dafür gibt es aus der gesellschaftlichen Praxis der Gewerkschaften keinen einzigen belastbaren Grund. Diese Vorgehensweise der Versammlungsbehörde und die Praxis der sächsischen Verwaltungsgerichte stehen zudem im klaren Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat im November 2009 im sog. Wunsiedelurteil das besondere Recht der demokratischen Öffentlichkeit zu Demonstrationen gegen Naziaufmärsche hervorgehoben. Das BVerfG hat damit ausdrücklich den antifaschistischen Grundkonsens des Grundgesetzes aktuell bestätigt. Die Praxis der Dresdner Versammlungsbehörde und der sächsischen Verwaltungsgerichte ist dagegen von grenzenloser Geschichts-vergessenheit bestimmt.

 

Gegen diese Geschichtsvergessenheit werden wir öffentlich massiv vorgehen. Diese steht nach unserer Bewertung in der Tradition jener bürgerlichen Kreise, die nach dem Machtantritt der Nazis 1933 entweder verschämt weggesehen haben, bzw. derer, die mit klammheimlicher Freude bis hin zu offener Zustimmung zugesehen haben, als in der großen Mehrzahl die ersten Opfer der Nazis aktive Angehörige Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung in Deutschland waren, die verhaftet, gefoltert und viele von ihnen ermordet wurden. Wir stehen zur Tradition der aktiven Bekämpfung aller Formen von Faschismus und Demokratiefeindlichkeit, indem wir öffentlich wirksam dafür eintreten, alten und neuen Nazis nicht die Straße zu überlassen.

 

Wer im Wissen um diese Tatsachen die Gewerkschaften als Störer behandelt, hat die Bedeutung der Gewerkschaften als Grundbestandteil einer demokratischen Gesellschaft nicht verstanden.

 

Wir fordern deshalb unverzüglich eine Aufarbeitung der Entscheidungen der Stadtverwaltung Dresden und der sächsischen Verwaltungsgerichte zum 19. Februar, namentlich auch des Verbots der Mahnwache des DGB, und der Vorkommnisse am 19. Februar selbst gemeinsam mit allen, die sich am Protest gegen die Nazis beteiligt haben.

 

Wir fordern darüberhinaus alle demokratischen Fraktionen im Sächsischen Landtag, insbesondere die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für ein Versammlungsrecht im Freistaat zu ergreifen, das dem antifaschistischen Gründungs- und Grundkonsens der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

 

Von: lt

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