Im Elektrohandwerk gibt es eine verbindliche Tarifbindung In Berlin und Brandenburg. Hier gilt ein Entgelttarifvertrag zwischen dem Landesinnungsverband und der IG Metall. Die Ausbildungsvergütungen in Berlin und Brandenburg, sind ebenfalls zwischen dem Landesinnungsverband und der IG Metall abgeschlossen. Beie wurden allgemeinverbindlich erklärt und gelten für alle Betriebe und Beschäftigten, gelichgültig, ob die Innungsmitglied sind oder nicht.
In Sachsen gibt es keine Tarifverträge mit der IG Metall.
Im Elektrohandwerk gibt es jedoch einen bundesweiten Mindestlohn. DIeser beträgt im Jahr 2021 12,40 Euro.