26.10.2021 | Die Mitgliedschaft in der IG Metall zahlt sich für Leihbeschäftigte seit 2021 auch unmittelbar im Portemonnaie aus. Sie erhalten seit diesem Jahr, wenn sie mindestens zwölf Monate Mitglied sind und länger als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb arbeiten, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld muss in der Zeit vom 19. Oktober bis 30. November beantragt werden. Wie, das erfahren Mitglieder in Leiharbeit hier.
Wichtig ist die Einhaltung der Fristen. Um die Extrazahlung zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte rechtzeitig einen persönlichen Antrag an ihren Verleiher stellen. Die Anträge müssen fristgerecht (es zählt der Post- bzw. E-Mail-Eingang) beim Verleiher eingehen. Dabei gelten folgende Fristen für die Anträge auf
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November). Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld.
Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.
Die Antragstellung in aller Kürze:
Und danach? Entgeltnachweis prüfen: Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Wende Dich bei Problemen und Fragen an Deine IG Metall vor Ort.
Mehr Informationen zum Thema, praktische Hinweise und Links zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen gibt es hier.