Betriebe in Sachsen zahlten am schlechtesten – höchsten Anteil beim Mindestlohn

20.03.2015 | In Ostdeutschland erhielten in 24 Prozent der Betriebe die Beschäftigten bisher weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Sachsen ist hierbei Schlusslicht, denn dort wurde sogar in jedem dritten Betrieb (32 Prozent) so wenig bezahlt, dass jetzt der Mindestlohn eingreifen muss.

In zwölf Prozent der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2014 mindestens ein Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. In Baden-Württemberg liegt der Anteil bei unter sieben Prozent. Das zeigt eine Analyse des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Arbeitgeberbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

 

Auch zwischen den Branchen lassen sich erhebliche Unterschiede bei der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn feststellen. Mit rund 30 Prozent war der Anteil im Gastgewerbe besonders groß. Ebenso waren beispielsweise im Einzelhandel mit etwa 25 Prozent oder im Bereich Verkehr und Lagerei mit knapp 20 Prozent vergleichsweise viele Betriebe vom Mindestlohn betroffen.

 

Im Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro verdienten, in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben bei 45 Prozent. Die Intensität der betrieblichen Betroffenheit – gemessen am Anteil der Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn verdienten – variiert zwischen einzelnen Branchen stärker als zwischen Regionen. Im Bereiche Verkehr und Lagerei, Nahrungs- und Genussmittel sowie des Gastgewerbes verdienten Mitte des Jahres 2014 im Schnitt mehr als die Hälfte der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

 

 

Von: bg

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