EU-Arbeitsminister verschieben Entscheidung über Arbeitszeit und Leiharbeit

10.12.2007 | Millionen Leiharbeiter und andere Beschäftigte müssen weiter auf europäische Regeln zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen warten. Die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten vertagten vorige Woche einen Beschluss zu neuen Richtlinien zur Arbeitszeit und Leiharbeit in Europa. "Mit der Hilfe aller können wir im Jahre 2008 aus dieser Sackgasse herauskommen", sagte der Ratsvorsitzende und portugiesische Ressortchef José António Vieira da Silva in Brüssel.

Auch der neue Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) stimmte der Verschiebung bei seinem ersten Auftritt im Rat zu. Andere Minister hatten vergeblich auf eine Entscheidung gedrungen. "Wenn wir uns heute nicht einigen können, wird die Situation meiner Meinung nach nur komplizierter", sagte Tschechiens Sozialminister Petr Necas. Ähnlich äußerten sich die Vertreter Schwedens, Finnlands, Belgiens, Polens und der Niederlande. Über die Arbeitszeit und die Leiharbeit diskutiert der Rat schon seit Jahren ohne Ergebnis. Die Kommission meint, zahlreiche Länder verstießen gegen die derzeit gültige Arbeitszeitrichtlinie. Deshalb müsse eine neue her.Bei den Arbeitszeiten bestanden Großbritannien, Deutschland und einige andere bisher auf der Möglichkeit, mehr als 60 Wochenstunden zu erlauben. Das war für Länder wie Spanien, Frankreich und Italien stets unannehmbar. Umstritten waren auch Ausnahmeregelungen und die Fristen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer auf einen maximalen Durchschnitt von 48 Stunden kommen muss. Nach der stundenlangen Debatte am Mittwoch erklärte der französische Ressortchef Xavier Bertrand: "Wir sind einer Lösung noch nie so nahe gewesen.""Es ist deutlich geworden, dass wir einer Lösung heute näher stehen als jemals zuvor", meinte auch der britische Minister John Hutton. Um die Mitgliedstaaten zu Zugeständnissen zu bewegen, hatte die portugiesische Präsidentschaft ein Koppelgeschäft mit der Leiharbeitsrichtlinie vorgeschlagen. Dort war umstritten, nach welchem Zeitraum ein Leiharbeiter gleiches Gehalt und gleiche Rechte wie ein Festangestellter im selben Betrieb erhalten soll.

 

Von: md

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