Missstände in der Leiharbeit beseitigen

12.01.2010 | Zu dem „Fall Schlecker“ und zu den Missständen in der Leiharbeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Dienstag in Berlin: „Schlecker ist kein Einzelfall und das Vorgehen nicht neu: Das 2003 liberalisierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ermöglicht Unternehmen u.a., eigene Leiharbeitsbetriebe zu gründen, um Löhne zu drücken.

So werden Stammbelegschaften sukzessive aufgelöst: Ehemals Festangestellte finden sich als neue Leiharbeitsbeschäftigte am gleichen Arbeitsplatz wieder – verdienen jedoch deutlich weniger Geld und haben auch weitere Nachteile z.B. beim Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie den Urlaubstagen.

So sanieren sich viele Firmen auf Kosten der MitarbeiterInnen und des Staats: Jeder 8. Leiharbeiter verdient so wenig, dass er auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist. Geld, das von Steuerzahlern aufgebracht wird.

Von: pf

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