Pressemitteilung 3. Mai 2019

IG Metall: Tarifliche Regelungsebene muss bleiben - 3. Gespräch zur Angleichung der Arbeitszeit in Ostdeutschland

04.05.2019 | Der Weg zur Angleichung der Arbeitszeit in Ostdeutschland geht weiter. Arbeitgeber und IG Metall hatten sich im April auf das Ziel verständigt, im ersten Halbjahr 2019 für alle ostdeutschen Tarifgebiete ein Tarifergebnis zur Angleichung zu erreichen. Beim dritten Gespräch am 3. Mai in Magdeburg waren die gegensätzlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung des Weges zur 35-Stundenwoche Gegenstand der Verhandlungen.

Gesprächs- und Hintergrundkommission am 3. Mai in Magdeburg - Foto: Freimut Hengst

Die IG Metall will eine verbindliche tarifliche Regelung zu einer Verkürzung der Arbeitszeit, die bei den Beschäftigten ankommt. Dafür braucht es einen Tarifvertrag mit klar definierten Zeiträumen zur Absenkung der Arbeitszeit. Der Einführungskorridor bis 2030 ist nur unter der Voraussetzung einer belastbaren tariflich abgesicherten Regelung vorstellbar.

„Wir werden es nicht ausschließlich den Betriebsparteien überlassen, zu regeln, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen eine Arbeitszeitverkürzung erfolgt“, sagte Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Die Arbeitgeber sind jetzt aufgefordert, über tarifliche Lösungen zu verhandeln, die betriebliche Flexibilität ermöglichen. Dies ist Voraussetzung für eine dauerhafte Angleichung der Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen.“

Der Druck auf die Arbeitgeber wird stärker. Im Oktober findet der Gewerkschaftstag der IG Metall statt. Unmittelbar danach beginnt die Vorbereitung der nächsten Tarifrunde.

„Eine Einigung um jeden Preis wird es mit uns nicht geben“, sagte Olivier Höbel.

Für Rückfragen: Andrea Weingart, Tel. 0151 29 23 11 82

 

Von: aw

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