14.07.2023 | Radfahren ist in: Passend dazu gibt es nun mit dem Tarifvertrag Fahrradleasing seit 1. Juli ein neues Angebot für alle Freundinnen und Freunde des Zweirads in der sächsischen Metall- und Elektroindustrie. Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat dazu eine Betriebsvereinbarung abschließen, können Beschäftigte künftig mit Entgeltumwandlung ein Fahrrad leasen.
Grundlage ist der neue Tarifvertrag Fahrradleasing, den die IG Metall mit den sächsischen Arbeitgebern abgeschlossen hat. Ob das Modell im Betrieb genutzt wird, entscheiden Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam. Sollte Interesse daran bestehen, können sie nun den tariflichen Rahmen nutzen und sich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung verständigen.
Das sind die Kernpunkte des neuen Tarifvertrags Fahrradleasing:
Radfahren hat viele Vorteile
Die Fortbewegung per Drahtesel schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel jeder und jedes Einzelnen und ist zudem gesund. Und mit dem E-Bike ist Radfahren auch für viele interessant geworden, die sich vor weiten Strecken – zum Beispiel zur Arbeit – allein aus eigener Muskelkraft scheuen.
Steuerliche Vorteile
Grundsätzlich gilt: Fahrradleasing bringt steuerliche Vorteile, weil nur ein vergleichsweise geringer geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Zudem sinken die Beiträge zu den Sozialkassen, da sie auf das um die Leasingrate verringerte Bruttoentgelt erhoben werden. Dieser Vorteil greift aber nur bei Löhnen unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung.
Verminderter Rentenanspruch
Allerdings ist dabei auch zu beachten: Wer weniger in die Rentenkasse einzahlt, sammelt auch entsprechend weniger Rentenpunkte. Dies mindert den Rentenanspruch. Die künftige Rentenleistung wird also reduziert.
Zum neuen Tarifvertrag Fahrradleasing in der sächsischen Metall- und Elektronindustrie ist ein Flugblatt erschienen.