Mitgliedervorteil Leiharbeit

Leiharbeit: Extrazahlung zum Urlaubsgeld sichern und ab 19. Mai den Antrag stellen!

11.05.2023 | Die Mitgliedschaft in der IG Metall zahlt sich für Leiharbeitsbeschäftigte nicht nur sprichwörtlich aus. Zweimal im Jahr lässt die Gewerkschaftszugehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Kasse zusätzlich klingeln – mit Extrazahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Automatisch gibt es das Geld allerdings nicht. Die Kolleginnen und Kollegen müssen ihre Extrazahlung von bis zu 350 Euro zwischen dem 19. Mai und 30. Juni beantragen.

IG Metall-Mitgliedschaft zahlt sich in barer Münze aus: Leiharbeitsbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen Extrazahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld kassieren. Foto: Jasper Kortmann

Leihbeschäftigte, die mindestens zwölf Monate IG Metall-Mitglied sind, erhalten bis zu 350 Euro Extrazahlung zum Urlaubsgeld, wenn sie länger als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind, also für über 90 Prozent aller Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Für Beschäftigte, die für Verleihbetriebe ohne Tarif oder eigene Tarifverträge arbeiten – wie beim Personaldienstleister Autovision –, gibt es die Regelung indes nicht.

Neue tarifliche Regelung: Noch bis Ende Mai eintreten und Extrazahlung zum Weihnachtsgeld sichern!
Wer jetzt noch nicht IG Metall-Mitglied ist, aber dennoch von der Extrazahlung zum Weihnachtsgeld profitieren möchte, sollte das schleunigst ändern und einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Denn ab dem Weihnachtsgeld (November 2023) greift eine neue tarifliche Regelung: Dann sind nur noch sechs Monate Mitgliedschaft Anspruchsvoraussetzung. Das bedeutet: Wer noch bis inklusive Mai 2023 Mitglied wird, hat bereits zum Mitgliedervorteil im November 2023 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

Die Extrazahlung erhöht sich dann auf 250 bis 500 Euro – abhängig von der Betriebszugehörigkeit bei Deiner Leihfirma.

Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail beim Arbeitgeber gestellt werden. Wichtig ist, dass IG Metall-Mitglieder einen Nachweis ihrer Mitgliedschaft beifügen.

Der jeweilige Betrag steigt bis 2023 in drei Stufen. Ab 2024 erhöht er sich dann dynamisch mit jeder Tariferhöhung weiter. Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der IG Metall und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.

Hilfe bei der Antragsstellung finden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Servicecenter-Portal der IG Metall.

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  2. Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
    ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.

Und danach? Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort.

Links zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen, mehr Informationen zum Thema und weitere praktische Hinweise gibt es hier.

Das Extrageld ist ein Bestandteil des Tarifergebnisses, das die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften im Januar 2020 ausgehandelt haben. Neben dem Mitgliederbonus beinhaltet der Tarifabschluss auch höhere monatliche Entgelte sowie mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Entgelte der Leihbeschäftigten im Osten sind seit Tarifabschluss stärker angestiegen als im Westen, um die Angleichung der Ost- an die Westentgelte zu erreichen. Die Angleichung in dieser Branche ist nunmehr vollzogen: Seit April 2021 erhalten Leihbeschäftigte im Osten genauso viel Geld wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Osten.

Von: kk

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