27.09.2023 | Die Aktionen für einen Brückenstrompreis gehen weiter - in Berlin-Brandenburg-Sachsen und bundesweit. Auf der Automobilkonferenz in Zwickau bekräftigten Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, und Bezirksleiter Dirk Schulze die Forderung nach einer vorübergehenden Entlastung für energieintensive Industrien. Auch auf der Betriebsräte-Tagung in Berlin und in Betrieben wie Accumotive und BGH Edelstahl Lugau machten Kolleginnnen und Kollegen Druck.
Auf der Automobilkonferenz im August Horch-Museum versammelten sich die Metaller*innen hinter dem Banner „Brückenstrompreis jetzt!“ und beteiligten sich damit an der bundesweiten Aktionswoche der IG Metall. Damit stellten sie sich hinter der Forderung, mit einer vorübergehenden Entlastung Arbeitsplätze in stromintensiven Betrieben zu sichern. Dies soll ein Beitrag sein, um die Beschäftigten gut durch die Transformation zu bringen, bis hierzulande ausreichend erneuerbare Energien zu konkurrenzfähigen Preisen zur Verfügung stehen.
„Der Brückenstrompreis sichert Arbeitsplätze. Er bringt die energieintensiven Betriebe durch den Klima-Umbau in Deutschland“, begründet IG Metall-Bezirksleiter Dirk Schulze die Forderung. Und weiter: „Viele tausend Arbeitsplätze in Industrie und Mittelstand stehen durch gravierende Nachteile bei den Stromkosten auf dem Spiel. Deswegen die klare Ansage an die Bundesregierung: Genug diskutiert – jetzt muss der Brückenstrompreis kommen. Die Entlastung für stromintensive Betriebe muss befristet sein, bis wir hierzulande genügend erneuerbare Energien zu konkurrenzfähigen Preisen haben. Und ganz wichtig für die IG Metall: Den Brückenstrompreis bekommen nur tarif- und standorttreue Unternehmen.“
Zum Hintergrund: Der Brückenstrompreis heißt so, weil er den Unternehmen Zeit verschaffen soll, bis ausreichend günstiger Ökostrom verfügbar ist. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Strompreisen an der Spitze. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe ist damit akut gefährdet.
Die IG Metall setzt sich dafür ein, den Industriestrompreis befristet auf fünf Cent brutto zu senken. Diese Höhe orientiert sich an den Strompreisen auf dem europäischen Markt. Die Staatshilfe soll es nur unter bestimmten Bedingungen geben. Wer die Förderung erhält, muss sich zu Investitionen in den Umbau der eigenen Produktion verpflichten. Betriebsräte und zuständige Gewerkschaften müssen eng einbezogen werden und Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung aushandeln. Wichtig außerdem: Der Brückenstrompreis muss klar auf die energieintensiven Branchen beschränkt sein, etwa auf Stahlwerke, Gießereien und Aluminiumhersteller. Allerdings brauchen auch Krankenhäuser und sonstige Betriebe der Daseinsvorsorge sowie private Haushalte bei den Energiekosten eine rasche Entlastung. Daher sollte zusätzlich zur Einführung eines Brückenstrompreises die Strompreisbremse verlängert und angepasst werden.