Tarifrunde Stahl

Tarifeinigung in der ostdeutschen Stahlindustrie

18.12.2023 | Die IG Metall und die Arbeitgeber haben an diesem Montag in Schönefeld ein vorläufiges Tarifergebnis für die ostdeutsche Stahlindustrie erzielt. Damit erhalten die Stahlarbeiter und Stahlarbeiterinnen im Jahr 2024 insgesamt 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie, Anfang 2025 steigen die Monatsentgelte um 5,5 Prozent. Zum Schutz von Arbeitsplätzen kann die Arbeitszeit in der Transformation auf 32 Stunden gesenkt werden, mit teilweisem Lohnausgleich. Diesem vorläufigen Verhandlungsergebnis muss die Tarifkommission für Ostdeutschland noch zustimmen.

Dirk Schulze, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen und Verhandlungsführer für die ostdeutsche Stahlindustrie: „Mit diesem Ergebnis bekommen die Stahlarbeiter und Stahlarbeiterinnen in wirtschaftlich instabilen Zeiten mehr Geld und mehr Sicherheit für ihre Arbeitsplätze. Dieser Kompromiss bildet das derzeit Mögliche ab. Die Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 3.000 Euro im kommenden Jahr bringen finanzielle Entlastung. Im Jahr danach sorgt die Erhöhung der monatlichen Entgelte für eine dauerhafte Steigerung der Einkommen. Im langen Ringen um Arbeitszeitverkürzungen zum Schutz der Arbeitsplätze in der Transformation haben wir einen wichtigen Schritt getan. Gerät in einem Betrieb die Beschäftigung unter Druck, kann die noch vorhandene Arbeit durch eine Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Entgeltausgleich auf mehrere Schultern verteilt werden. Für individuelle Arbeitszeitverkürzungen weitet sich der Spielraum. Das ist ein Anfang, auch wenn wir uns ein höheres Tempo bei dieser wichtigen Zukunftsfrage gewünscht hätten.“

Das vorläufige Verhandlungsergebnis im Einzelnen:

  • Im Januar 2024 erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro. Auszubildende erhalten 1000 Euro.
  • Weitere 1500 Euro Inflationsausgleichsprämie werden in monatlichen Raten von Februar bis November 2024 ausgezahlt. Auszubildende bekommen 800 Euro.
  • Auf Betriebsebene können Abweichungen von diesen monatlichen Auszahlungen vereinbart werden, und zwar sowohl bei der Höhe als auch bei den Terminen. Bedingung ist, dass der Betriebsrat zustimmt.
  • Ab Januar 2025 greift die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütung um 5,5 Prozent.
  • Es wird einen teilweisen Entgeltausgleich bei Arbeitszeitverkürzungen geben. Dabei ist zwischen der kollektiven und der individuellen Arbeitszeitverkürzung zu unterscheiden.
  • Kollektive Arbeitszeitverkürzung: Bei Druck auf die Beschäftigung durch die Transformation können die Betriebsparteien – ausgehend von der Regelarbeitszeit von 35 Stunden – die Arbeitszeit um drei Stunden absenken. In diesem Fall wird gestaffelt bis zu einer Stunde mehr vergütet. Für eine solche kollektive Arbeitszeitverkürzung müssen sich die Betriebsparteien einig sein, dass sich das Unternehmen in der Transformation befindet und die Beschäftigung unter Druck steht. Die Tarifvertragsparteien müssen dies bestätigen. Wenn die Transformation einen Mehrbedarf an Beschäftigung auslöst (und nur dann), kann die Arbeitszeit um bis zu drei Stunden erhöht werden. Voraussetzung ist, dass die Betriebsparteien dem in einer Betriebsvereinbarung zustimmen.
  • Individuelle Arbeitszeitverkürzung: Dem Wunsch der Beschäftigten auf Absenkung der individuellen Arbeitszeit auf 33,6 Stunden kann entsprochen werden, sofern dem betriebliche Interessen nicht entgegenstehen. Für ältere Beschäftigte gelten Sonderregeln. Wer mindestens 60 Jahre alt ist und in Schicht arbeitet, kann von Januar 2025 an auf 33,6 Stunden verkürzen, ohne dass dies der Arbeitgeber verhindern kann. Zudem gibt es für diese Personengruppe einen teilweisen Lohnausgleich. Diese Beschäftigten bekommen für 33,6 Stunden Wochenarbeitszeit 34,10 Stunden bezahlt. Die Altersgrenze sinkt in den beiden Folgejahren auf 59 Jahre und auf 58 Jahre.
  • Die Tarifverträge zur Altersteilzeit, zur Beschäftigungssicherung und zum Einsatz von Werkverträgen werden verlängert.
  • Laufzeit 22 Monate.

Von: ms

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