Sommerhitze

Aktiv mit der IG Metall gegen Hitze am Arbeitsplatz: Kampagne bei Birkenstock

12.07.2023 | Sommerzeit – die schönste Zeit des Jahres wird für die Kolleginnen und Kollegen bei Birkenstock Components in Bernstadt zur Qual. Die Hitze macht den Kolleginnen und Kollegen schwer zu schaffen. Sowohl in Produktionshallen als auch in vielen Büros fehlen angemessene Lüftungsanlagen. Die IG Metall Ostsachsen fordert den Arbeitgeber mit einer Hitze-Kampagne auf, die unhaltbaren Arbeitsbedingungen abzustellen.

Auftakt zur Hitze-Kampagne bei Birkenstock in Bernstadt: Die IG Metall Ostsachsen verteilte Thermometer an die Beschäftigten, mit denen sie in den kommenden Wochen die Hitze am Arbeitsplatz exakt dokumentieren. Fotos: IG Metall

Klettert das Thermometer in Werkstätten, Produktionshallen oder Büros über die 30-Grad-Marke und sind die Beschäftigten den Temperaturen ausgeliefert, wird die Arbeit beschwerlich. Dazu ist die Hitze mit gesundheitlichen Risiken verbunden.

Allerdings haben die Beschäftigten das Gesetz auf ihrer Seite. Denn spätestens wenn die 30 Grad-Marke bei der Raumtemperatur geknackt wird, müssen Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren.

Das gilt auch bei Birkenstock in Bernstadt. Allerdings kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht seit Jahren nicht nach, obwohl Betriebsrat und Beschäftigte bereits mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen haben. Um Bewegung in die Sache zu bringen und die Kolleginnen und Kollegen vor der Sommerhitze zu schützen, hat die IG Metall Ostsachsen eine Hitze-Kampagne gestartet und Thermometer sowie Dokumentationszettel an die Kolleginnen und Kollegen verteilt. Darauf notieren sie nun in den kommenden heißen Wochen ganz genau, wann und wie oft sie unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen.

Ziel ist es, für den Standort Bernstadt verbindliche Regelungen zur Wärmeentlastung auszuhandeln und eine ausreichende Belüftung aller Produktionshallen und Büros sicherzustellen.

Eine ausreichende Belüftung der Räume ist eine Investition, die gut geplant sein will, und es braucht Zeit, bis das Problem endgültig gelöst ist. Es gibt jedoch viele Maßnahmen zur Entlastung, die die Geschäftsführung sofort umsetzen kann. Dazu gehören zum Beispiel kürzere Schichten, Entwärmungsphasen, bezahlte Hitzepausen, Arbeitsplatzwechsel oder Freistellung bei Lohnausgleich.

Das ist Gesetz
Paragraf 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStattVO) in Verbindung mit Ziffer 3.5 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) regelt, unter welchen Bedingungen bei der Arbeit geschwitzt werden darf. Danach muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Die ASR A3.5 unterscheidet zwei Arten von Temperatur:

Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur und wird unter anderem durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (Fenster, Wände, Decke und Fußboden) bestimmt. Die Lufttemperatur ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.

Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.

Drei Stufen: 26, 30 und 35 Grad
Die ASR A3.5 kennt bei der Lufttemperatur drei Temperaturschwellen: 26, 30 und 35 Grad. Werden sie überschritten, muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen. Trotz dieser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

Bereits bei über 26 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Klettert das Thermometer auf über 30 Grad, muss er die klimatischen Belastungen weiter verringern. Dazu zählen Maßnahmen wie die effektive Steuerung des Sonnenschutzes – etwa, dass Jalousien auch nach der Arbeitszeit zubleiben, die Lüftung nachts durchläuft oder in den frühen Morgenstunden gelüftet wird. Entlastung ist außerdem möglich, indem Wärmequellen wie Drucker und Kopierer aus den Räumen entfernt werden oder deren Nutzung eingeschränkt wird. Denkbar ist auch, die Gleitzeitregelung auszudehnen, die Kleiderordnung zu lockern und Getränke bereitzustellen.

In Räumen mit über 35 Grad kann nicht gearbeitet werden. Ausnahme: Der Arbeitgeber bietet Hilfsmittel an. Dazu gehören unter anderem Luftduschen und Hitzepausen, wie sie bei sogenannten Hitzearbeitsplätzen etwa am Hochofen vorgeschrieben sind. Mangelt es an Hilfsmitteln, heißt das aber nicht automatisch, dass Beschäftigte einfach nach Hause gehen können, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf.

Mit Betriebsrat und IG Metall
Ob in der Werkhalle oder am Schreibtisch: Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, bestimmt er beim Arbeitsschutz mit und kann Regelungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit mit der Geschäftsleitung treffen. Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Beschäftigte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Wenn bestimmte Abteilungen oder Teams unter schlechtem Raumklima leiden, gehen sie am besten gemeinsam zum Chef. Vor dem Gespräch sollte sich die Gruppe eine gemeinsame Lösung überlegen und dann vorschlagen.

Bei mangelndem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb empfehlen wir unseren Mitgliedern, ihre IG Metall vor Ort darüber zu informieren. Wir beraten Betroffene und können entsprechende Maßnahmen einleiten. Informationen behandeln wir natürlich vertraulich.

Weitere Informationen gibt es hier.

 

 

Von: kk/igm

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