06.12.2021 | Die nächsten Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Von März bis Mai 2022 sind die Beschäftigten in den Betrieben aufgerufen, ihre Gremien zu wählen und damit auch für Demokratie am Arbeitsplatz zu sorgen. Wie wichtig Betriebsräte für gute Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und sichere Standorte sind, zeigen zahlreiche Studien. Was ist bei den Wahlen zu beachten? Antworten gibt es hier.
Wer kann einen Betriebsrat wählen?
Die Antwort darauf ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Das legt fest, dass in allen Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt wird. Darauf haben die Beschäftigten ein verbrieftes Recht. In Betrieben, in denen es noch keine Interessenvertretung gibt, kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden. Sonst gilt: Betriebsräte werden alle vier Jahre gewählt, immer im gleichen Zeitraum – von März bis Mai.
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit können wählen, ebenso Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte. Und auch Leiharbeitsbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Ausgenommen vom aktiven Wahlrecht sind dagegen leitende Angestellte.
Auch Kolleginnen und Kollegen, die am Wahltag nicht im Betrieb sind, können ihre Stimme abgeben. Sie haben die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Der Wahlvorstand stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Wählerin und der Wähler müssen dafür sorgen, dass ihre Wahlbriefe vor Schließung des Wahllokals beim Wahlvorstand eingehen.
Wer kann kandidieren?
In vielen Betrieben hat die Kandidatensuche bereits begonnen. Kandidieren können alle Beschäftigten, die ihrem Betrieb mindestens seit sechs Monaten angehören. Wer über eine Kandidatur nachdenkt, sollte mit seinem Betriebsrat oder mit den IG Metall-Vertrauensleuten im Betrieb Kontakt aufnehmen oder sein Interesse beim Wahlvorstand anmelden.
Mitglieder des Betriebsrats sind gesetzlich vor Kündigung geschützt. Das gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstands, Kandidatinnen und Kandidaten für die Betriebsratswahl sowie für Beschäftigte, die die Betriebsratswahl einleiten. Der Kündigungsschutz gemäß Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz wurde mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Juni 2021 noch einmal verbessert und erweitert auf Beschäftigte, die die Betriebsratswahl vorbereiten.
Welche Aufgabe hat der Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl. Der amtierende Betriebsrat bestellt zehn Wochen vor Ende seiner in der Regel vierjährigen Amtszeit einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht die Wählerlisten und das Wahlausschreiben mit allen notwendigen Informationen und organisiert alle Schritte, die zur Durchführung der Wahl notwendig sind. Er prüft Einsprüche gegen Wahlvorschläge und die Wählerliste, beaufsichtigt die Wahl und Auszählung der Stimme und gibt zum guten Schluss das Wahlergebnis bekannt.
In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Initiative zur Wahl einer Interessensvertretung von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ausgehen ― das heißt mindestens ein Beschäftigter ist Mitglied der Gewerkschaft. Möglich ist auch, dass mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte zu einer ersten Wahlversammlung einladen. Funktioniert das nicht, können auch drei wahlberechtigte Beschäftigte oder die Gewerkschaft die Bestellung eines Wahlvorstands beim Arbeitsgericht beantragen.
Kolleginnen und Kollegen, die erstmals einen Betriebsrat wählen, sind gut beraten, sich an ihre IG Metall vor Ort zu wenden. Sie kümmert sich vertraulich um eine rechtlich saubere und sichere Betriebsratswahl. Die IG Metall bietet dazu Beratung, Rechtsschutz und Schulungen an.
Wie groß ist der Betriebsrat?
Die Größe der betrieblichen Interessenvertretung hängt von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ab. In jedem Fall haben die Gremien eine ungerade Zahl an Mitgliedern. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt folgende Staffelung vor:
Welche Fristen gibt es für die Wahl?
Im normalen Wahlverfahren gelten folgende Fristen:
Wo gibt es Unterstützung für die Betriebsratswahlen?
Die IG Metall vor Ort unterstützt die Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat. Im Vorfeld der Wahl bietet sie zum Beispiel Schulungen für Wahlvorstände an. Nach der Wahl finden gewählte Interessenvertreterinnen und -vertreter in den Seminaren der IG Metall das nötige Rüstzeug für ihre Arbeit. Informationen dazu gibt es bei der IG Metall vor Ort.
Warum sind Betriebsratswahlen so wichtig?
Zahlreiche Studien belegen: In Betrieben mit Betriebsrat geht es gerechter zu. Von betrieblicher Mitbestimmung profitieren in der Regel nicht nur die Beschäftigten, sondern das ganze Unternehmen. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es bessere Arbeitsbedingungen, geregeltere Arbeitszeiten und höhere Löhne oder mehr Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten.
Auch die Unternehmen haben nachweislich etwas davon, wenn Betriebsräte mitgestalten. So tragen Betriebsräte zum Beispiel zu mehr Produktivität bei, Personalfluktuation und Arbeitskräftemangel sind geringer, weil Betriebsräte meist für attraktivere Arbeitsbedingungen sorgen.
Mehr Informationen und Hinweise zu Studien gibt es hier.
Weitere Informationen zu den Betriebsratswahlen gibt es hier.