Leiharbeit

Branchenzuschläge für Leihbeschäftigte ab dem ersten Tag

06.10.2023 | Gute Nachrichten für die Leiharbeitsbeschäftigten in der Holz- und Kunststoff- sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie: Sie erhalten künftig ab dem ersten Einsatztag tarifliche Branchenzuschläge. Außerdem gibt es für die Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit in der Textilindustrie nun auch Inflationsausgleichsprämien (IAP).

Die IG Metall hat durchgesetzt: Branchenzuschläge gibt es künftig auch für die Leihbeschäftigten in der Holz- und Kunststoff- sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie ab dem ersten Tag. Foto: Jasper Kortmann

In Verhandlungen mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ hat die IG Metall durchgesetzt, dass Leihbeschäftigte auch in der Holz- und Kunststoffindustrie sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie ab 1. Oktober 2023 bereits ab dem ersten Einsatztag im Kundenbetrieb tarifliche Branchenzuschläge erhalten. Bislang erhielten sie diese erst nach einer Einsatzdauer von sechs Wochen. Für die Leihbeschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie hatte die IG Metall dies bereits zuvor erreicht.

Die tariflichen Branchenzuschläge gibt es auf den Leiharbeitstarif obendrauf. Mit zunehmender Einsatzdauer steigen sie stufenweise weiter an. Die Tariftabellen Leiharbeit geben Auskunft über die aktuellen Leiharbeitstarife mit den neuen Branchenzuschlägen.

Inflationsausgleichsprämie
Auch Leihbeschäftigte in der Textil- und Bekleidungsindustrie bekommen nun eine Inflationsausgleichsprämie.

Für die Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit in der Holz- und Kunststoffindustrie ist vereinbart, eine Inflationsausgleichsprämie zu regeln, sobald auch für die Stammbeschäftigten der Branche eine Regelung vereinbart wurde. Die Tarifverhandlungen in der Holz- und Kunststoffindustrie starten Anfang Dezember.

Die Leihbeschäftigten in der Textilindustrie erhalten im Jahr 2024 bis zu 1150 Euro Inflationsausgleichsprämie netto – in monatlichen Raten und maximal in der Höhe wie die Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb. Anspruch darauf haben Kolleginnen und Kollegen, die mindestens fünf Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind und die mindestens einen Monat im Kundenbetrieb eingesetzt sind. Wie hoch die Inflationsausgleichsprämie ausfällt, hängt von der Einsatzzeit ab. Anspruch auf eine anteilige Inflationsausgleichsprämie haben auch Leihbeschäftigte, die Teilzeit arbeiten.

Von: IG Metall/kk

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