Weiterbildungsmentor*innen

Der 200. Weiterbildungsmentor der IG Metall kommt aus Berlin-Brandenburg-Sachsen

25.04.2023 | Vom 17.04. bis zum 19.04.2023 startete erfolgreich die gemeinsame Reihe der Weiterbildungsmentor*innen von Berlin-Brandenburg-Sachen und Küste. Mit dabei auch der 200. Weiterbildungsmentor der IG Metall. Das ist Patrick Herrmann von SICK Engineering GmbH in Sachsen. Selma Tabak-Balks von der IG Metall Bezirksleitung: "Wir freuen uns sehr, dass der 200. Weiterrbidlungsmentor aus unserem Bezirk kommt und gratulieren Patrick sehr herzlich." Die erfolgreichen Reihen gehen weiter, da das Thema Weiterbildung wichtiger denn je ist und die Betriebe großen Bedarf melden.

Glückwunsch an Patrick Herrmann, den 200sten Weiterbildungsmentoren. (Bild: IGM)

Was machen Weiterbildungsmentor*innen?

Weiterbildungsmentor*innen informieren und beraten über inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsangebote und treiben das Thema Qualifizierung im Betrieb voran. Sie sind Lotz*innen im eigenen Betrieb, helfen und ermutigen Kolleg*innen, ihre eigenen Fähigkeiten zu erkennen, Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb realistisch einzuschätzen und eigene Qualifizierungswege zu finden.

Wer kann Weiterbildungsmenotor*in werden?

Weiterbildungsmentor*innen (WBM) kommen aus der Belegschaft. Sie sind Kolleg*innen – in unserem Fall Betriebsräte oder Vertrauensleute. Das unterscheidet sie von außerbetrieblichen Beratungsangeboten, aber auch von arbeitgeberseitig verankerten Personal- oder Bildungsabteilungen. WBM führen Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe und besitzen einen Vertrauensvorschuss der Beschäftigten. Sie sind in der Lage, auf individuelle Weiterbildungshemmnisse einzugehen. WBM sollen dazu beitragen, dass sich mehr Menschen im Betrieb weiterbilden, den Bildungsurlaub und diverse Weiterbildungsangebote nutzen - vor allem bislang benachteiligte Gruppen.  

Zudem werden in den teilnehmenden Betrieben entsprechende Weiterbildungsstrukturen nachhaltig aufgebaut. Dieser Ansatz sorgt für eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Personalleitungen, Betriebsrat, Vertrauensleuten, Schwerbehindertenvertretungen und den örtlichen Arbeitsagenturen und Weiterbildungsträgern. Gemeinsam entstehen dadurch erweiterte Handlungs- und Wirkungsmöglichkeiten und entsprechende Strukturen für mehr und bessere berufliche Weiterbildung.

Wie sieht die Qualifizierung aus?

Die Qualifizierung der Weiterbildungsmentor*innen besteht aus einer theoretischen Ausbildung von neun Tagen beziehungsweise aus drei Modulen von einer Dauer von drei Tagen, einem betrieblichen Umsetzungsprojekt und einem bedarfsorientierten Beratungsangebot durch externe Expert*innen. Dazu gehört auch eine individuelle, den jeweiligen Bedarfen angepassten Betreung der Teilnehmenden zwischen den Modulreihen und darüber hinaus.

Für die gesamte Modulreihe gilt die Freistellung nach § 37.6 BetrVG / § 179 Abs. 4 SGB IX und zugleich für Berlin und Brandenburg die Anerkennung als Bildungsurlaub.

Von: stb/ms

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