Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie

Einstweilige Verfügung! Sächsische Arbeitgeber wollen die Ungleichheit in Beton gießen

16.04.2021 | Der sächsische Arbeitgeberverband (VSME) hat am 15. April vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung der IG Metall für das Tarifliche Angleichungsgeld erwirkt. Noch am gleichen Abend hat die IG Metall beim Landesarbeitsgericht (LAG) Berufung eingelegt. Bis zur Entscheidung darüber wurden alle geplanten Warnstreiks abgesagt. Das Landesarbeitsgericht Chemnitz berät in den Mittagsstunden des 16. April dazu.

„Wir sind entsetzt über die Entscheidung. Gefallen wir lassen wir uns das nicht", so Birgit Dietze, Bezirksleiterin der IG Metall in Berlin-Brandenburg-Sachsen. Foto: Volker Wartmann

Der VSME zieht die Ernsthaftigkeit der Forderung nach einem Tariflichen Angleichungsgeld in Frage – und das, obwohl die IG Metall diese in drei Tarifverhandlungen eingehend begründet hat. Die Arbeitgeber versuchen auf gerichtlichem Wege die Ungleichheit in Beton zu gießen. Die IG Metall hat noch am selben Abend Berufung gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt.

Die Entscheidung des Gerichts ist für die IG Metall nicht nachvollziehbar. „Wir sind entsetzt, dass die Arbeitgeber versuchen, uns auf gerichtlichem Wege die Auseinandersetzung zu untersagen“ sagte Birgit Dietze, Bezirksleiterin der IG Metall in Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Gefallen lassen werden wir uns das nicht.  Wir werden uns mit allen rechtlichen und politischen Mitteln wehren und weiter für die Angleichung kämpfen! Dabei sind wir uns der Solidarität unserer Kolleginnen bundesweit sicher!“

Und: „Das tarifliche Angleichungsgeld ist eine Entgeltforderung und daher warnstreikfähig“, sagt dazu Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg-Sachsen. „In Ostdeutschland arbeiten die Beschäftigten 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Wir fordern die Angleichungsdifferenz im Entgelt für diese drei Stunden. Selbst der VSME hat in Pressemitteilungen diese Entgeltforderung zutreffend berechnet.“

Bis zu einer Entscheidung über die Berufung ist es der IG Metall nicht gestattet, Warnstreiks durchzuführen. Auch der Arbeitgeberverband Berlin-Brandenburg (VME) hat nach der Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts angekündigt, sich gegen Warnstreiks der IG Metall rechtliche Mittel ausdrücklich vorzubehalten, um kurzfristig eine ähnliche Entscheidung zu erwirken.

Um schwerwiegende Schadensersatzforderungen gegen die IG Metall abzuwenden, mussten die für die kommenden Tage geplanten Warnstreiks zunächst bis zur Entscheidung des LAG abgesagt werden. Diese Entscheidung ist der IG Metall nicht leicht gefallen. „Die Arbeitgeber haben uns mit ihrer Flucht in die gerichtliche Auseinandersetzung aus voller Fahrt in die Vollbremsung gezwungen“, erklärte Birgit Dietze.

IG Metall und die Tarifkommission werden die nächsten Schritte schnellstmöglich beraten.

 

Von: tt

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