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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner abgeschafft

05.01.2023 | Mit dem 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vollständig abgeschafft. Beschäftigte oder Erwerbslose die mit 63 Jahren oder später in eine vorgezogene Altersrente gehen und 35 Beitrags- und Anrechnungszeiten haben, können unbegrenzt hinzuverdienen. Auf Beziehern von einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente trifft das nicht zu. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente kann man 17.823,75 Euro im Jahr 2023 hinzuverdienen. Weitere Änderungen für 2023 findest Du auf unserer Seite: https://www.igmetall-bbs.de/aktuelles/

Foto: IG Metall

Von: ib

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