04.12.2023 | Die IG Metall hat in einer Anhörung im Landtag die geplante Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule in Sachsen als wichtigen Fortschritt begrüßt. Damit stärke die Landesregierung das Duale Studium und leiste einen Beitrag zur Fachkräfte-Entwicklung, erklärte Jenny Pollow von der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen. In der Anhörung des Landtags in Dresden forderte sie das Parlament zugleich auf, mit der Reform das Lohndumping bei Dual Studierenden zu beenden. „Es muss Schluss sein mit der Bezahlung unterhalb des Existenzminimums. Wir fordern für alle Dual Studierenden in Sachsen einen Mindeststandard auf BAföG-Niveau.“
Grundsätzlich unterstützt die IG Metall das Ziel der Landesregierung, das Duale Studium zu stärken. Es sei dringend notwendig, mehr Fachkräfte für die sächsische Wirtschaft auszubilden, sagte Pollow. Dazu leiste die Weiterentwicklung der bestehenden Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen einen bedeutenden Beitrag. Sinnvoll sei auch die geplante Öffnung der Dualen Hochschule für Studieninteressierte ohne Abitur, da damit das Bildungssystem durchlässiger werde.
Die IG Metall mahnt aber zugleich weitere Verbesserungen für die Dual Studierenden in Sachsen an. Wie eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Sachsen zeigt, müssen 58 Prozent der Dual Studierenden in Sachsen mit einer Vergütung unterhalb des BAföG-Standards auskommen. Damit ist die Lage im Freistaat weitaus schlechter als im Bundesschnitt. Deutschlandweit befinden sich 19 Prozent der Dual Studierenden in einer ähnlich prekären Situation. Der BAföG-Höchstsatz von 934 Euro im Monat gilt als Existenzminimum für Studentinnen und Studenten.
Jenny Pollow, IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Wir fordern auch für Sachsen eine gesetzlich festgeschriebene Mindestvergütung für Dual Studierende, wie sie Thüringen bereits eingeführt hat. Damit erhalten junge Menschen ohne starken finanziellen Background den Zugang zum Dualen Studium. Dafür ist es zudem wichtig, an der Dualen Hochschule Sachsen eine sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung unter Beteiligung der Gewerkschaften zu sichern. Aus diesem Grund fordern wir die Vergrößerung des Hochschulrates, damit dort auch außeruniversitäre Perspektiven zum Tragen kommen können. Zudem müssen Studierende die Möglichkeit erhalten, von der hochschulischen Lehre freigestellt zu werden, wenn Sie nach Betriebsverfassungsgesetz und Sächsischem Personalvertretungsgesetz bei den Praxispartnern in Vertretungsorganen aktiv sind. Auszubildenden wird dieses durch die sächsische Schulbesuchsordnung schon lange ermöglicht.“
Weitere Informationen auf der Homepage des DGB-Bezirks Sachsen.
Für Rückfragen: Markus Sievers, 0151 29 23 11 82