17.05.2022 | Gute Nachrichten für alle Leiharbeitsbeschäftigten unter den IG Metall-Mitgliedern: Ihre Gewerkschaftszugehörigkeit zahlt sich auch 2022 direkt im Geldbeutel aus. Wer mindestens zwölf Monate IG Metall-Mitglied ist und länger als sechs Monate beim Verleihbetrieb beschäftigt ist, bekommt zwei Extrazahlungen im Jahr. Das zusätzliche Urlaubsgeld muss in der Zeit vom 19. Mai bis spätestens 30. Juni beantragt werden. Informationen darüber, wie das geht, gibt es hier.
Zweimal im Jahr klingelt die Kasse bei Leiharbeitsbeschäftigten mit IG Metall-Zugehörigkeit (oder Mitgliedschaft in einer anderen DGB-Gewerkschaft) extra, wenn sie in einem tarifgebundenen Verleihbetrieb arbeiten. Dann nämlich bekommen sie eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wer die Voraussetzungen erfüllt und in den Genuss des Mitgliedervorteils kommen möchte, muss nur rechtzeitig einen persönlichen Antrag an die Verleihfirma stellen. Dafür gelten folgende Fristen:
Wichtig: Die Anträge müssen fristgerecht beim Verleiher eingehen. Es zählt der Post- oder E-Mail-Eingang.
Wie hoch der Mitgliedervorteil ausfällt, ist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Leiharbeitsunternehmen abhängig. Dabei gelten jeweils die Stichtage 30. Juni für das Urlaubsgeld und 30. November für das Weihnachtsgeld.
Der jeweilige Betrag steigt bis 2023 in drei Stufen. Ab 2024 erhöht er sich dann dynamisch mit jeder Tariferhöhung weiter. Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der IG Metall und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.
Hilfe bei der Antragsstellung finden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Servicecenter-Portal der IG Metall.
So funktioniert die Antragstellung:
Und danach? Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort.
Links zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen, mehr Informationen zum Thema und weitere praktische Hinweise gibt es hier.