Leiharbeit

Leiharbeit: Extrazahlung zum Weihnachtsgeld sichern und bis zum 30. November beantragen!

07.11.2023 | Eine Befragung der IG Metall in 2500 Betrieben ihres Organisationsbereichs hat es unlängst ans Licht gebracht: In 72 Prozent der Betriebe sind Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit beschäftigt – oft in prekären Verhältnissen. Umso besser, dass Leiharbeitsbeschäftigte unter den IG Metall-Mitgliedern auch 2023 Anspruch auf eine Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben. Die Extrazahlung von bis zu 500 Euro müssen Anspruchsberechtigte bis zum 30. November 2023 beantragen.

IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit haben bis zum 30. November Zeit, ihre Extrazahlung zum Weihnachtsgeld zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag am 30. November 2023 mindestens sechs Monate IG Metall-Mitglied und dazu seit mehr als sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten). Ausgeschlossen sind davon Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa der Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

Wie hoch ist die Extrazahlung für Mitglieder?
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) – jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November (siehe unten).

Die Extrazahlungen erhöhen sich im November 2023 auf bis zu 500 Euro extra zum Weihnachtsgeld.

Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.

Ab 2024 erhöhen sich die Beträge "tarifdynamisch". Das heißt, dass der Mitgliedervorteil mit den von DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mitwächst. Bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr Extrazahlung.

Einhaltung der Fristen ist wichtig!
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und in den Genuss des Mitgliedervorteils kommen möchte, muss in der einzuhaltenden Frist ihren/seinen Antrag an die Verleihfirma stellen. Dafür gelten folgende Fristen:

  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November
  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni.

Wichtig: Die Anträge müssen fristgerecht beim Verleiher eingehen. Es zählt der Post- oder E-Mail-Eingang.

So funktioniert die Antragstellung:
1.    Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
2.    Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.

Und dann?
Danach heißt es Entgeltnachweis prüfen, ob die Extrazahlung auch bei Euch angekommen ist. Bei Problemen, Unsicherheiten und Fragen dazu und zur Antragstellung hilft Dir Deine IG Metall vor Ort.

Infos in 18 verschiedenen Sprachen
Die IG Metall stellt die wichtigsten Informationen zum Mitgliedervorteil für Leihbeschäftigte in 18 verschiedenen Sprachen zur Verfügung: in Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Kasachisch, Kroatisch, Kurdisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch. Die Links zu den einzelnen Sprachen findest Du hier.

Mitglied werden
Wenn Du noch kein Mitglied bist, kannst Du das hier schnell ändern und Dir schon 2024 ebenfalls den Mitgliedervorteil sichern. Wer noch bis inklusive Dezember 2023 Mitglied wird, hat bereits im Juni 2024 Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld.

Weitere Informationen rund um den Mitgliedervorteil gibt es hier.

 

 

Von: kk

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